Frage:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Hallo Frau Bader,
uns beschäftigt momentan folgendes Problem.
Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit für unser 1. Kind (*04.08.2011). Das erste Lebensjahr war sie komplett zu Hause, das zweite und dritte Lebensjahr arbeitet sie Teilzeit in Elternzeit (29,6 Std./Woche).
Jetzt erwarten wir zum 01.05.2013 unser zweites Kind. Die Geburt fällt somit in die Elternzeit des 1. Kindes (bis 03.08.2014).
Der AG meiner Frau behauptet nun, dass die Elternzeit des 1. Kindes automatisch mit Beginn der Mutterschutzfrist für das 2. Kind endet. Ist diese Beheuptung korrekt?
Wir haben vielmehr gelesen, dass die vorzeitige Beendigung wegen Geburt eines 2. Kindes vom AN verlangt werden kann jedoch NICHT MUSS. Der AG könnet dem binnen 4 Wochen aus betrieblichen Gründen wiedersprechen.
Tatsächlich ist es so, dass wir kein Interesse daran haben die Elternzeit für das 1. Kind vorzeitig zu beenden, da meine Frau nach Ende der Mutterschutzfrist des 2. Kindes wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen möchte und ich das erste Lebensjahr zu Hause bleiben werde. Die getroffene Vereinbarung zur Teilzeit in Elternzeit für meine Frau soll somit erhalten bleiben bis 03.08.2014. Für das zweite Kind möchte meine Frau dann erst zu August 2014 Elternzeit in Anspruch nehmen und zwar vom 04.08.2014 bis Ende des 3. Lebensjahres von Kind 2 (voraussichtlich 30.04.2016). 12 Monate sollen auf die Lebensjahre 6-8 des 2. Kindes übertragen werden.
Ist diese Konstellation so möglich?
Über eine Antwort zu unserer Frage mit ggf. Hinweisen wo das nachzulesen wäre, würden wir uns freuen.
Vielen Dank im Voraus!
von
tott
am 23.10.2012, 15:34
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung des BEEG kann man es für Kinder ab 2013 enden lassen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2012
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Sie meinen der AG kann die Elternzeit dann enden lassen, ohne dass der AN mitzureden hat?
Also bliebe uns dann nur für das 2. Kind Elternzeit für meine Frau zu benatragen und zu hoffen, dass einer Teilzeitbeschäftigung wieder zugestimmt wird?
Ist dann eine Übertragung von 12 Restmonaten des 1. Kindes auf die Lebensjahre 6-8 möglich?
von
tott
am 23.10.2012, 16:38
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Nein, die Elternzeit endet nicht automatisch!
(Quelle: Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom Familienministerium, Seite 61, 4. Absatz)
Ja, eure Konstellation ist so möglich.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.10.2012, 17:04
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Nein, Frau Bader meint mit "man" man selbst!
Man selbst kann die EZ enden lassen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.10.2012, 17:07
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Ist dann nicht aber der Vorteil, dass man mit Abbruch Elternzeit 1 das Vollzeitmutterschutzgeld bekommt ?
Den Rest von Kind 1 kann man sich doch sichern.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2012, 17:37
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Unser Problem ist, dass wir fürchten, dass der AG einer erneuten Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit für meine Frau nicht zustimmen würde, so dass sie dann Vollzeit wieder los muss. Wir würden somit lieber auf den Vorteil höheres Mutterschaftsgeld zu erhalten verzichten udn dafür die Teilzeit in Elternzeit für meine Frau erhalten.
von
tott
am 24.10.2012, 13:22
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Man "kann" sie beenden, muss aber nicht? In Mutterschutz kann meine Frau somit auch dann gehen wenn die erste Elternzeit weiterläuft? Wird diese dann nur für den Zeitraum unterbrochen?
Bei abermaliger Nachfrage beim AG hieß es wieder, dass die Elternzeit beendet werden müsse.
von
tott
am 24.10.2012, 13:28
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Man selber kann, muss aber nicht!
Was sagt denn der AG zu dem Text in der Broschüre?
Wie gesagt, rechtlich seid ihr da auf der sicheren Seite!
Auch mit der Teilzeit während der Elternzeit seid ihr auf der sicheren Seite!
Rein rechtlich:
Der AG hat bisher zugestimmt, dass deine Frau Teilzeit machen kann/darf. Besser noch, sie arbeitet ja bereits zu diesen Teilzeit-Bedingungen!
Wenn ihr also nun die EZ unterbrechen würdet und mit der neuen Elternzeit-Anmeldung wieder genau dieselbe Teilzeit-Situation einfordern würdet, könnte der AG nun nicht mehr sagen "geht nicht"
(denn es ging ja schon und ist sogar schon bis August genehmigt!)
Sicherlich könnte der AG euch aber Steine in den Weg legen, euch das Teilzeitbegehren verweigern. Und bis ihr es gerichtlich durchgesetzt habt, dauerts ewig!
Wenn ihr also bei dem Plan (EZ nicht unterbrechen) bleibt, dann läuft die EZ weiter, wird für die Zeit des Mutterschutzes überlagert (EZ und MuSchu laufen gleichzeitig) und danach geht die EZ mit Teilzeit wie bisher angemeldet weiter!
Ich würde den AG höflich bitten, mir mal zu schicken, was das steht, dass die EZ zu unterbrechen ist oder automatisch unterbrochen wird!
Vielleicht seid ihr ja auch bereit, die EZ zu unterbrechen, wenn der AG mit dem Antrag auf Unterbrechung, die neue EZ mit der neuen/weiteren Teilzeit gleich mit genehmigt!
Das würde ich ihm anbieten...wenn er so auf die EZ-Unterbrechung besteht!
Ne, ernsthaft, ich würde ihm nochmal sagen, dass ich gern unter den TZ-Bedingungen weiter für die Firma zur Verfügung stehen möchte, ich es nicht vorteilhaft für die Firma finde, die EZ zu unterbrechen, ich es aber mache, wenn er der TZ-Verlängerung zustimmt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.10.2012, 15:12
Antwort auf:
Endet Elternzeit für das 1. Kind automatisch mit Geburt des 2. Kindes?
Hallo Sabine,
erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort zu unserem Problem.
Da wir gerne auf Nummer sicher gehen möchten favorisieren wir weiterhin unsere Konstellation. Jetzt wo wir Bestätigung erhalten haben, dass wir rechtlich auf der sicheren Seite stehen werden wir dies dann auch versuchen durchzusetzen. Wir haben auch gerade noch mal eine andere Quelle gefunden in der schwarz-auf-weiß drinsteht wie mit unserem Problem umzugehen ist. Das Informationsheft "Mutterschutzgesetz" des BMFSFJ ist hier ziemlich deutlich was das angeht. Ich denke da wird der AG dann auch nichts sagen können.
Jetzt das Risiko einzugehen Elternzeit vorzeitig zu beenden und dann für die zweite Elternzeit ggf. die Teilzeit nicht sofort genehmigt zu bekommen und sich dann vor Gericht zu treffen möchten wir nicht eingehen und können wir uns auch nicht leisten, da wir auf eine solide finanzielle Planung angewiesen sind. So haben wir die Teilzeit in Elternzeit für meine Frau wenigstens noch bis 08/2014 gesichert und müssen erst dann neu schauen ob sich das fürs zweite Kind bis 05/2016 ggf. erweitern lässt. Notfalls bleibt ja noch die Möglichkeit befristete Teilzeitvereinbarungen zu treffen außerhalb der Elternzeit, dann natürlich ohne den extra Kündigungsschutz.
Also danke noch mal. Wir berichten dann später wie es ausgegangen ist.
von
tott
am 24.10.2012, 16:16