Sehr geehrte Fr.Bader. Evtl.erneute Schwangerschaft in Elternzeit(endet Nov.2015).Zuvor schon mit AG über Wiedereintritt gesprochen....soll nach dem Leitungsposition in EZ abgeschafft wurde neuen Vertrag als Pflegefachkraft in einem anderen KH der Gesellschaft erhalten.(120 Euro weniger als zuvor da Leitungsposition entfällt) Hatte bei 1 Schwangerschaft BV(Schwerstpflegetätigkeit) 1..Muß ich den neuen Vertrag unterschreiben 2.Bzw.ist dieser rechtens? 3.Kann ich auf eine Ausgleichzahlung zu meinem vorigen Gehalt bestehen? 4.Wenn schwanger wann muß ich dies AG melden? 5.Welche Zahlung bei BV? Danke im voraus Finni
von finni88 am 28.08.2015, 14:17