Hallo Frau Bader, ich habe für meine Tochter 1 Jahr Elternzeit beantragt und diese endete zum 4.5.2012, habe mich daraufhin mit meinem AG in Verbindung gesetzt und mit ihm vereinbart dass ich ab September wieder arbeiten kommen könnte (bin Zahnarzthelferin). Nun meinte sie aber auch bei diesem Gespräch, dass sie mich momentan nicht brauchen könnte. Jetzt ist es allerdings so, dass ich nach Ende der EZ erneut schwanger bin und mein Mutterschutz erst Ende November wieder anfängt (ET 7.1.13) . Muss ich mir jetzt ein erneutes Beschäftigungsverbot geben lassen, oder meine EZ verlängern? (so wie mir vom Lohnbüro gesagt wurde) Falls ja, muss mir mein AG dann bis Beginn meines Mutterschutzes wieder mein volles Gehalt (Vollzeit) zahlen? Liebe Grüße Mona
von Mona2011 am 26.07.2012, 08:17