Niki1992
Hallo Frau Bader, im Januar 2017 endet meine Elternzeit nach 3 Jahren und ich müsste theoretisch wieder meine 40 Stunden arbeiten. Ich bin jedoch derzeit schwanger und werde im Juni 2017 mein 2. Kind entbinden. Mein FA schreibt mich berufsunfähig, weil eine Risikoschwangerschaft besteht. Wie wirkt sich das dann auf mein Elterngeld beim 2. Kind aus? Was bekomme ich in der Zeit von Januar bis Juni für Bezüge? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Hallo, schwangerschaftsbedingte Erkrankungen mindern das EG nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie ist denn Kind 1 betreut und wieso Risikoschwangerschaft ? Durch Missbrauch des BV haben sich die Richtlinien deutlich verschärft.
Niki1992
Kind 1 ist im Kindergarten und durch Großeltern betreut, hätte ja auch ohne SS wieder meine 40 Stunden gearbeitet. Das BV ist Krankheitsbedingt und garantiert kein Missbrauch. Ich möchte Öffentlich nicht genau drauf eingehen.
Sternenschnuppe
Musst Du auch nicht, wenn Du magst per PN. Krankheitsbedingt bedeutet aber Krankschreibung. Und wenn diese Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ( also die Schwangerschaft die Ursache) ist, dann geht das mit 0€ in die neue Berechnung. Die Krankenkassen kontrollieren wesentlich stärker, weil es leider viele ausgenutzt haben.
Niki1992
Mir wäre es lieber meine 40 Stunden zu arbeiten und dadurch auch mehr EG zu bekommen. Aber leider gab es in der 1. SS durch meine Krankheit schon starke Komplikationen, sodass ich ein BV bekommen musste. Also bekomme ich in der kurzen seit von Ende der Elternzeit bis Anfang Mutterschutz keinen Cent???
Sternenschnuppe
Doch, 6 Wochen Lohnersatz und dann Krankengeld, dieses geht aber mit 0€ in die Berechnung wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist. Das kannst nur Du wissen.
Julisa
Du schreibst dass du als Risikoschwanger eingestuft wurdest. Das heißt egal ob Beschäftigungsverbot oder Krank geschrieben, beides würde ja wegen der Risikoschwangerschaft ausgestellt werden und in beiden Fällen dürftest du wegen der SS keine finanziellen Nachteile erleiden. Im Krankheitsfall würdest du 6 Wochen normal dein Gehalt und danach Krankengeld erhalten welches beim Elterngeld jedoch nicht mindernd wirkt weil eben schwangerschaftsbedingt. Im Beschäftigungsverbot bekommst du ohnehin dein Durchschnitssgehalt von vor der Elternzeit und damit geht dir dann auch nichts am neuen Elterngeld verloren. Ich verstehe nicht warum immer gleich so aggressiv reagiert wird wenn es um ein BV geht. Ich glaube nicht dass die Posterin zum Arzt gegangen ist und nach einem BV gebettelt hat. Wenn mir ein Arzt ein BV aussprechen würde und mir auch sagt warum, dann vertraue ich meinem Arzt und hake nicht 20 mal nach wieso weshalb warum. Ich denke das würde keine von uns tun. Ihr Arzt wird seine Gründe haben und wissen was er tut. Alles Gute und eine schöne SS trotzt Risiko
Sternenschnuppe
Du hast aber schon gelesen dass SIE eine Krankheit hat. Nicht die Schwangerschaft selbst. Die Ursache ist also nicht die Schwangerschaft, daher wird es vermutlich ! auch keine AU aufgrund der Schwangerschaft sein.
Mitglied inaktiv
Man muss da unterscheiden, was dann nur du kannst und/oder der Arzt. Du hast eine Grunderkrankung die auch zur Krankschreibung führen würde wenn du nicht schwanger bist - dann erst 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Für das Elterngeld gilt es dann mit 0 € Du hast eine Grunderkrankung welche schwangerschaftsbedingt dich arbeitsunfähig macht, dann 6 Wochen Lohnfortzahlung, dnaach Krankengeld, aber es wird für das Elterngeld berücksichtigt. Deine Grunderkrankung ist nicht relevant für die Schwangerschaft, diese alleine ist schon ein Problem. Dann gibt es ein BV, also 100% lohn ab dem ersten Tag bis Ende Mutterschutz, Elterngeld wird es voll berechnet wie wenn Du gearbeitet hättest. Du bekommst ein BV wegen der Arbeit an sich - was der AG ausstellen muss - dann ebenso 100% Gehalt wie bei Punkt 3. Ob Risiko oder nicht nebensächlich. Heutzutage sind wohl geschätzten 3/4 aller Schwangeren Risiko-Schwangere. Aber das beinhaltete nicht automatisch eine Krankschreibung oder ein BV. Es bedeutet nur das die Schwangere engmaschiger vom Arzt kontrolliert werden kann/sollte und das er mehr Untersuchungen bzw besonderen Untersuchungen über die Krankenkasse abrechnen kann. Und wie eine vorherige Schwangerschaft verlief kann mit berücksichtigt werden, gilt alleine aber nicht unbedingt als Rechtfertigung.
Niki1992
Ok, ich danke euch allen schon mal für eure Hilfe, auch wenn es viele verschiede Antworten sind und ich eigentlich noch genau so schlau wie vorher bin. Ich war schon oft schwanger und habe aber erst "1 Kind" meine Nerven liegen daher natürlich auch blank und wir hoffen und beten, das alles gut geht. An erster Stelle steht bei und die SS, die jetzt vom Zeitpunkt her (nach langen probieren) ungünstig ausfällt...kurz vor Ende der Elternzeit meine ich. Wir können uns es aber nicht leisten, das ich jetzt 3-4 Monate gar kein Einkommen habe. Daher habe ich mich überhaupt erst an diese Forum gewannt. Ich hätte es gern genau gewusst...wisst ihr an wen ich mich da noch wenden kann? Elterngeldstelle etc..
luvi
Hallo, Wenn dein Arzt dir das BV ausstellt und du auch in der vorherigen Schwangerschaft schon ein BV hattest, gehe ich mal davon aus, dass das auch jetzt kein Problem ist. Manche Posterinnen reagieren ziemlich eigenartig, wenn es um BV geht. Ich hab keine Ahnung, woher die ihr Wissen haben... Wenn du ein BV hast, dann bekommst du genau das gleiche Gehalt, wie wenn du arbeiten würdest. Das Elterngeld wird dann daraus berechnet, wird halt geringer ausfallen, als beim 1. Mal, weil du ja vor der Geburt kein 12 Monate arbeiten warst. Viel Glück Luvi
Mitglied inaktiv
Frag einfach bei der Krankenkasse nach. Weil die wird es ja so oder so zahlen. Elterngeldkasse würde ich danach fragen, also nach der Klärung der Frage Krankengeld, schwangerschaftsbedingtes Krankengeld oder individuelles Beschäftigungsverbot.
Sonnenblume1982
Wenn Du ein BV hast, kriegst Du Geld in Höhe Deines Gehaltes. Dieses Geld wird dann auch zur Berechnung des EG genutzt.
Sternenschnuppe
Es ist einfach eine Sauerei dass einige sich von uns ein Gehalt finanzieren lassen über die Krankenkasse, welches sie teilweise gar nicht erarbeiten könnten. Wir alle bezahlen das über die Beiträge und während eine Frau ohne BV wirklich arbeiten muss, oder mangels Betreuung eben artig Nullrunden sammelt, lassen sich andere das finanzieren und erschleichen sich Leistungen. Wie würdest Du es finden wenn Du den Mindestsatz Elterngeld bekommst beim 2. Kind, während die Nachbarin ebenfalls ohne Betreuung ihren Lohn kassiert dank BV und dann noch anständiges Elterngeld. Oder Du den Mindestsatz bekommst weil Du wegen einem Beinbruch AU bist, die Nachbarin aber ein BV abgibt wegen gesundheitlichen Problemen die es eh schon immer gab und vollen Lohn bekommt der fürs Elterngeld zählt? Ein BV hat den Sinn Schwangere nicht schlechter zu stellen, es ist kein Freibrief sich Leistungen zu erschleichen. All das ist viel zu oft passiert, daher begrüße ich es sehr dass die Kassen da nun durchgreifen. Und auch die Arbeitgeber. Eine Bekannte hat dadurch gerade eine Anzeige am Hals und ihre fristlose Kündigung bekommen. Der AG konnte einen Ersatzplatz schaffen, Kinderbetreuung existierte aber nicht. Es flog auf.
Mitglied inaktiv
Es gibt häufiger Fälle von Mißbrauch durch BV. Wer hat in dem Fall deiner Bekannten eine Anzeige getätigt und mit welcher Begründung? Die KK oder der AG?
Sternenschnuppe
Beide. Der AG realisierte einen Ersatzarbeitsplatz nach 4 Wochen meine ich. Da flog auf dass gar keine Betreuung da ist. Der AG klagt auf Schadenersatz und hat fristlos gekündigt ( diese Kündigung hat das Arbeitsgericht bereits bestätigt ) und die KK wegen Erschleichen von Leistungen.
Mitglied inaktiv
Die Klagen werden also noch vor Gericht verhandelt? D.h. noch nicht entschieden?
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