Sehr geehrte Frau Bader
meine Tochter ist nun 8 Monate alt und ich habe Elternzeit auf 1 Jahr beantragt. Ich bin momentan in keinem Arbeitsverhältnis, war drei Monate vor dem Mutterschutz geringfügig beschäftigt (befristet) und davor vier Monate arbeitslos (Vertrag ausgelaufen).
Ich möchte meine Elternzeit gerne um ein Jahr verlängern, da sich bei meinem Mann ein Jobwechsel und damit verbunden bald ein Wohnortwechsel ansteht. Zudem planen wir unser zweites Kind so bald wie möglich.
Kann ich meine Elternzeit aus diesen Gründen verlängern oder müßte ich mich dann nach Ablauf des 1. Jahres arbeitslos melden, mich bewerben und wieder arbeiten gehen, bis die Mutterschutzfrist beginnt? Dementsprechend müßte ich die Kinderbetreuung organisieren.
Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sabrina Ruf
von
SabrinaRuf
am 28.11.2012, 15:54
Antwort auf:
Elternzeit während Arbeitslosigkeit
Hallo,
ohne JOb auch keine EZ.
Sie können sich aber bis zu 3 Jahren bei der Agentur für ARbeit freistellen lassen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2012
Antwort auf:
Elternzeit während Arbeitslosigkeit
Du hast doch aber gar keinen Arbeitgeber, bei dem du deine Elternzeit verlängern kannst!
Wichtig ist es, deine Krankenversicherung zu regeln.
Bist du bei der ARGE gemeldet, kannst du dich evtl über sie versichern lassen. Bei denen kannst du auch eine Freistellung von der Arbeitssuche erwirken, das wäre dann wie Elternzeit.
Wenn du familienversichert bist, brauchst du dich bei niemandem zu melden.
Habt ihr euch schon überlegt, wie es dann mit dem MuSchu-Geld beim 2. Kind aussieht?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.11.2012, 17:30
Antwort auf:
Elternzeit während Arbeitslosigkeit
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Wenn Du keine staatlichen Gelder bekommst kannst Du machen was und wie lange Du willst.
Krankenkasse, Du schreibst Mann, dann bist oder kannst Du Dich familienversichern.
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2012, 19:12