Ich habe bei meinen Kindern jeweils 3 Jahre Elternzeit eingereicht, mein zweites Kind kam allerdings nach den ersten zwei Jahren, so dass ich nun sozusagen noch ein Jahr "gut" habe.
Kann ich dieses "fehlende" Jahr nachträglich noch einreichen?
Wie sind hierzu die Fristen?
PIGE
von
smukke-pige
am 12.04.2012, 21:27
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
grundsätzlich kann man die Elternzeit mit einer Frist von sieben Wochen schriftlich beantragen. Wenn das Kind jedoch schon drei ist, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Kommt darauf an, wie du die zweite Elternzeit angemeldet hast und wie dein Chef sie dir bestätigt hat.
Denn ohne besondere Vereinbarung läuft die erste Elternzeit ganz normal weiter und wird nicht durch die zweite unterbrochen. Dann könntest du 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag noch das dritte Jahr für Kind 2 anmelden.
Habt ihr aber vereinbart, dass die Elternzeit für Kind 1 unterbrochen wird, dann ists nun schwierig, weil du für das dritte Jahr (Kind 1) um Übertragung über den dritten Geburtstag hinaus hättest bitten müssen. Und das vor dem dritten Geburtstag von Kind 1.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.04.2012, 23:14