Hallo Frau Bäder! Ich habe meine Tochter am 15.02.12 bekommen und gleich 2 Jahre elternzeit beantragt. Danach war ich wieder Schwager und meinen Sohn am 22.05.14 bekommen und gleich 3 Jahre beantragt. In der Zwischenzeit hatte ich von Frauenarzt Beschäftigungsverbot bekommen. Da mein Elternzeit am 15.02.14 endete. Meine Frage wäre jetzt ob ich den gesparten Zeit (1 Jahr) von meiner Tochter hinten dran hängen darf? Also ob es möglich wäre Elternzeit noch bis 15.02.18 verlängern? Vielen Dank Justyn_ka
von Justyn_ka am 16.03.2017, 07:21