Hallo.
Seit dem 1.9.2016 arbeite ich wieder als vollzeit in einer zahnarztpraxis. Wurde im november schwanger und bekam ein Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich am samstag eine ausschabung. Bin die Woche krank geschrieben. Ich habe noch meiner vorigen elternzeit 1 jahr noch gut. Habe nur 2 genommen. Da ich weiss das mich mein AG nach der krankmeldung kündigen wird hab ich überlegt ob ich das 1 jahr elterzeit oder wenigstens 3 Monate davon jetzt nehmen kann?
Und weiss jemand wie das aussieht eenn er mich kündigt ob ich anspruch auf ALG1 habe?
Danke
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 16:30
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Hallo,
das tut mir sehr leid.
Sie schreiben leider nicht, wie alt das erste Kind ist.
Wenn es unter drei ist, können Sie mit Frist von sieben Wochen die restliche Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen. Den Rest nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2016
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Die Frage wäre was Du unter "gut haben" verstehst. hast Du dem AG im Vorfeld mitgeteilt das Du das 3te Jahr später nehmen willst oder ist das nie angesprochen worden? Falls Du es dir bereits schriftlich aufgehoben hast stehen Deine Chancen gut.
Ansonsten, ich würde einfach die Tage ein Schreiben aufsetzen das Du das 3te Jahr EZ jetzt nehmen willst oder eben auch nur 3 Monate. Wie Du magst. Du musst nur bedenken das Du evtl die 7 Wochen bis Du in EZ gehen kannst eben arbeiten musst, außer Dein Ag stimmt zu das er nicht auf die 7 Wochen besteht. Evtl ist es ihm ja ganz recht.
Sollte er Dir kündigen rate ich eh das prüfen zu lassen. Wird wahrscheinlich auch das Arbeitsamt drauf bestehen.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 17:54
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Nein hab leider von anfang an nur 2 beantragt. Aber das 3. Jahr nicht erwähnt. ich hab ja schon 3 monate gearbeitet vor FG. Muss ich dann trotzdem die 7 wochen vorher arbeiten? Ich muss ihn mal fragen. Vielleicht kommt ihm das auch gelegen.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 18:02
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Wenn das 3. Lebensjahr nicht übertragen worden ist, kann es ohne die Zustimmung des Arbeitsgebers auch nicht mehr genommen werden.
SIe können versuchen, es zu beantragen. Lehnt der Arbeitgeber es aber ab, dann haben sie keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 18:32