Hallo,
ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Diese würde im Mai enden. Kann ich meine Elternzeit um 1Jahr verlängern? Und wie ist es, wenn ich in dieser Zeit dann wieder schwanger werden würde? Nach welchem Gehalt wird dann berechnet? Nach dem Gehalt, das ich vor meiner 1. SS verdient habe?
Vielen Dank für die Antworten!
Lg
von
Mai-Mami
am 20.01.2015, 22:06
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Hallo,
nur, wenn der AG zustimmt.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Der AG kann zustimmen, muss er aber nicht.
Elterngeld wird immer anhand der 12 Monate vor Mutterschutz berechnet.
Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt.
Ab Juni bei Dir ohne Einkommen geht jeder Monat mit 0€ in die Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2015, 22:18
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Danke für die Info!
Also, wenn mein AG der Verlängerung zustimmen würde, und ich in dieser Zeit erneut Schwanger werden würde, wird der Verdienst anhand meines Gehaltes vor dem Mutterschutz berechnet?!
von
Mai-Mami
am 20.01.2015, 22:31
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Bzw. Ich bekäme dann wieder ein Beschäftigungsverbot( arbeite in der Pflege), dann bekäme ich auch das Gehalt wie vorm 1. Kind?!
von
Mai-Mami
am 20.01.2015, 22:34
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Jein!
BV kannst Du nur bekommen wenn Elternzeit vorbei. Ein BV innerhalb der EZ wäre ja sinnlos. Und, Elternzeit beenden, nur um dann ein BV zu bekommen, wäre zudem auch Betrug. Läuft die EZ "normal" aus, und du bekommst dann ein BV, wäre alles OK, dann bekämmst du entsprechend dann den Lohn welchen du ohne BV bekommen würdest. Ansonsten gilt, EZ darf erst zum neuen Mutterschutz beendet werden - da gibt es dann das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1.
Wärst Du jetzt schon schwanger und das 2te Kind kämme etwa um den 1ten geburtstag des 1ten Kindes herum, gäbe es das gleiche Elterngeld wie bei Kind1, plus Geschwisterbonus oben drauf. Bist du noch nicht schwanger, dann wirst du jetzt mit Sicherheit Monate mit 0 € in die Berechnun bekommen, also weniger Elterngeld wie bei Kind1. Ausser eben du gehst ab dem 1ten Geburtstag wieder arbeiten und verlängerst nicht. Verlängerst du die Elternzeit, dann hast du ja ab dem 1ten geburtstag kein Elterngeld mehr, also auch kein "Einkommen", und damit ist jeder Monat den du bis zum neuen Mutterschutz hast, oder den du nicht arbeitest, ein Monat der eben für das neue Elterngeld mit 0 € berechnet wirst.
Mitglied inaktiv - 20.01.2015, 23:09