Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin bis 21. Oktober 2018 in Elternzeit. Wir haben erstmal nur den Elterngeld Plus Zeitraum + 1 Monat Puffer gewählt, in der Hoffnung einen anständigen Kitaplatz zu bekommen. Es zeichnet sich aber nun ab, dass dies wohl nicht funktionieren wird.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich Elternzeit bis 21.10.2018 eingereicht und auch problemlos bekommen. Ich denke auch nicht, dass eine Verlängerung eine große Problematik darstellen würde, da mein Vorgesetzter gut mit sich reden lässt. Nun habe ich ja die Möglichkeit 3 Jahre Elternzeit zu machen, das Elterngeld fällt dann weg. Das ist mir klar. Nur habe ich einige kurze Fragen dazu:
1. Wie verlängere ich den Zeitraum korrekt bei meinem AG?
2. Habe ich dann keinerlei Einkünfte, also muss mich dann mein Mann "mit durchfüttern" oder kann ich ggf. noch andere Dinge beantragen?
3. Darf ich einen 450€-Job annehmen ohne dass es Probleme mit dem AG gibt?
4. Dürfte ich ggf. auf geringfügiger Basis bei meinem AG arbeiten?
5. Wie bin ich dann versichert, wenn ich ja keine Bezüge habe (speziell KV, RV?)
Vielen Dank vorab.
MfG
Xeliara
von
xeliara
am 25.08.2017, 11:15
Antwort auf:
Elternzeit verlängern obwohl nur 2 Jahre beantragt
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie tatsächlich 2 Jahre beantragt hatten
1. Sie teilen es ihm nur mit, da ein Anspruch besteht
2. Ihr Mann ist Ihnen u dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig
3. Wenn er zustimmt nein
4. Klar
5. In der EZ beitragsfrei
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern obwohl nur 2 Jahre beantragt
1. Einfach schriftlich dem AG mitteilen. Würde ich zeitnah machen wegen Fristen.
2. Ja Dein Mann ist für euch in erster Linie verantwortlich. Dazu ab könnt ihr prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Evtl sogar Hartz4 wenn ihr entsprechend bedürftigt seit. ALG1 fällt weg solange keine Kinderbetreuung nachgewiesen werden kann, sonst anteilig evtl über den Stundenumfang den du arbeiten könntest, wenn siehe andere Punkte....
3. Ja kannst du. Nachdem das EG durch ist gibt es auch keine Beschränkung bei der Verdiensthöhe, nur bei dem Stundenumfang. Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch ganz woanders. Bis du da was findest - wenn der AG keine geeignete TZ-Stelle für dich hat - kannst du wie in Punkt 2 angesprochen evtl ALG1 anteilig bekommen.
4. In der Regel sagt der Gesetzgeber soll man in der EZ zwischen 15-30 Std die Woche arbeiten, weniger geht auch wenn der AG zustimmt. Mehr nicht, dann endet automatisch die EZ. Ob also Minijob oder TZ hängt davon ab was du verdienst und wie viele Std. Wenn Du mehr wie 15 Std die Woche arbeiten kannst/willst, wirst du auf TZ arbeiten müssen wegen Mindestlohn. Deshalb wohl auch die Empfehlung 15-30 Std die Woche...
5. Solange du dich in EZ befindest bist du weiterhin beitragsfrei versichert. Sofern du eh Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. das ist unabhängig vom EG. Auf die Rentenzeiten wird es eh angerechnet - also die EZ.
Mitglied inaktiv - 25.08.2017, 15:45