sehr geehrte frau bader,
ich habe in 04/2010 zwillinge bekommen und beim AG 3 jahre elternzeit angegeben. ich würde die elternzeit gerne verlängern, so lange wie es gesetzlich möglich ist. was wäre da noch machbar? und wie stelle ich es an?
beste grüße und vielen dank
von
Disco-Bauch
am 17.07.2012, 14:41
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Hallo,
man kann mit Zustimmung des AG bis zu 5 Jahre bei Zwillis nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2012
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Hallo,
bei Zwillingen muss man bei 3 Jahre EZ beantragen, folgende Formulierung schreiben:
Ich beantrage für Kind A 2 Jahre EZ und für Kind B 1 Jahr Elternzeit.
Gleichzeitig kann man für Kind A und Kind B jeweils noch ein Jahr übertragen lassen bis zum 8.Lebensjahr. Also maximal 5 Jahre EZ insgesamt. Wichtig ist hierbei die Aufteilung der Jahre auf beide Kinder.
In diesen 5 Jahren ist man auch beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Gruss Borghagen
von
Borghagen
am 17.07.2012, 20:56
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Hallo Disco Bauch,
die Antwort war fast richtig.
Jedoch kann man das 1. Elternzeitjahr nicht übertragen. Daher mußt du das 2. Elternzeitjahr von Zwilling 1 und das 3. Elternjahr von Zwilling 2, oder umgekehrt nehmen. und diese beiden Jahre können (allerdings nur mit Einverständnis des Arbeitgeber) bis zum 8. Lebensjahr genommen werden.
Bis dahin bin ich mir sehr sicher!
ich bin mir zwar nicht sicher, aber meines wissens hättest du das vor dem Ende des 1. Eltenzeitjahres machen müssen! Das kann man nicht im Nachhinein beantragen! also könntest du jetzt maximal noch 9 Monate und einige Tage von einem Zwilling aufbewahren und hinten anhängen!!!
Da du ja die Elternzeit des 2. bis zum Ende deiner Elternzeit nehmen mußt!
Und dein Chef muß zustimmen!!
LG
Ingo (mit Zwillingen 07.2010)
von
IngoAC
am 18.07.2012, 10:36
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Genauso ist es!
Das Problem ist, wie war die Anmeldung damals formuliert und wie hat der AG das verstanden?
Das Maximum an Elternzeit geht nur so:
1. Jahr - Elternzeit Jahr 1 für Kind A
2. Jahr - Elternzeit Jahr 2 für Kind A
3. Jahr - Elternzeit Jahr 1 für Kind B
4. Jahr - übertragenes Jahr für Kind A
5. Jahr - übertragenes Jahr für Kind B
(okay, man kann da noch ein wenig mischen, zB 1. Jahr Kind A und 2. und 3. Jahr für Kind B, aber wichtig ist, dass Elternzeit "einfach so" nur bis zum 3. Geburtstag genommen und danach pro Kind nur noch 1 Jahr übertragen werden kann).
Wenn du "nur" geschrieben hast: "ich möchte 3 Jahre für meine Kinder", dann könnte sich der AG darauf versteifen und es wär am 3. Geburtstag der Kinder rum mit der Elternzeit.
Wenn er aber umgänglicher ist (manchen AG ist das auch total egal), dann kannst du pro Kind noch je 1 Jahr übertragen lassen und damit das 4. und 5. Lebensjahr auch noch Elternzeit machen.
Dazu musst du schriftlich um Übertragung bitten (und du brauchst eine schriftliche Bestätigung)!
Und zwar min 7 Wochen vor Ablauf der bisher angemeldeten Elternzeit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.07.2012, 14:44
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Hallo Sabine,
Kann das auch Rückwirkend beantragt werden? Die 3 Jahre laufen in 8 Monaten ab. dann kann man doch nur noch diese 8 Monate für ein Kind verschieben, da man die 8 Monate doch auf das 2. Kind in Eltenzeit ist.
Ich bin mir nicht sicher ob ein Arbeitgeber oder die Krankenkasse das rückwirkend auf 2 Jahre macht, oder machen darf.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 23.07.2012, 10:51
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen
Hallo ich bin zurzeit in der selben Situation. Wie ist es damals ausgegangen? Ich habe auch bon anfang an 3 Jahre beantragt, hätte jetzt gerne die weiteren 3 jahre. Lg
von
Flyknc
am 08.01.2023, 09:11