hallo frau bader,
vielen dank für ihre antwort - ich muss allerdings noch etwas hinzufügen, was mich wurmt.
das verhältnis mit meinem AG ist -gelinde gesagt- schlecht, weder der AG noch ich werde das Arbeitsverhältnis fortführen. wir haben vor dem mutterschutz nur noch per anwalt miteinander kommunizieren können (kleines unternehmen, ich habe mir erlaubt schwanger zu werden und war monate vor der geburt auch noch krank geschrieben, lästige geschichte, die mich dazu bringt, auf keinen fall wieder dort zu arbeiten) daher geht es mir konkret nur um eine formale sache: ich habe bei der geburt meiner zwillinge aus unwissenheit 3 jahre elternzeit angegeben, möchte jetzt allerdings gebrauch davon machen, die elternzeit zu "verlängern".
wir bekommen leider wahrscheinlich erst einen kiga-platz, wenn meine jungs 3 jahre und 5 monate alt sind, also zu 08/2013 und sie sind 04/2010 geboren.
ich komme aus dem kaufmännischen bereich, da muss ich mich adäquat um eine neue stelle bemühen - das benötigt zeit. daher wäre es mir schon recht, wenn das in dem "sicheren" mantel der elternzeit über die bühne ginge
ist mein AG überhaupt in der lage, darüber entscheiden zu können, ob ich verlängern kann oder nicht? steht mir das rechtlich nicht zu?
mir geht es hierbei nicht darum, meine stelle zu "retten", sondern darum, einen zeitlichen puffer zu haben, wenn ich mich um eine neue stelle kümmern möchte.
von
Disco-Bauch
am 18.07.2012, 23:12
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen nachtrag
Hallo,
ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht.Wenn der Arbeitgeber Ihnen Böses will, stimmt er einer Verlängerung nicht zu, dann müssen Sie kündigen, da Sie die Kinder ja nicht unterbringen können.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2012
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen nachtrag
Rein rechtlich hast du nur Anspruch auf Elternzeit bis die Kinder 3 Jahre alt sind.
Darüber hinaus KANN der AG zustimmen, dass du pro Kind bis zu 12 Monate an Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus überträgst.
Wenn dein AG dir nichts gönnen will, dann lässt er dich am 3. Geburtstag wieder zur Arbeit antanzen.
Du wirst dann kündigen müssen, weil du keine Betreuung für die Kinder hast und darum deine Arbeit nicht machen kannst. Andersherum muss er dir solange Gehalt bezahlen, bis die Kündigungsfrist rum ist.
Vielleicht ist es daher doch eine Mögichkeit mit dem Chef zu sprechen?
(Den späten Kiga-Platz würd ich nicht erwähnen)
Ihr könnt euch sicherlich darüber einigen, dass ihr nicht mehr miteinander arbeiten wollt. Ein für alle Seiten sauberer Schnitt wäre, die EZ zu verlängern (min 8 Monate), was ihn nicht mehr Geld kostet, und du suchst dir einen anderen Job und kündigst so rechtzeitig, dass er dir nix mehr zahlen muss.
Ich kann mir vorstellen, dass man in einem großen Unternehmen durchaus eine Chance hätte, die Zustimmung zur Übertragung einzuklagen (Viele Richter sind Elternfreundlich), aber in einem kleinen Unternehmen zählt sicherlich das Argument, auf dich könne nicht verzichtet werden.
Daher sehe ich deine Chancen auf (gezwungene) Verlängerung als eher gering an.
Sorry!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.07.2012, 00:48
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen nachtrag
hi,
danke, dass du mir antwortest!
was kann mir denn passieren, wenn ich 3 monate vor ablauf der 3jährigen elternzeit ein schreiben an den AG aufsetze und über die verlängerung meiner elternzeit um 2 jahre bescheid gebe? können sie mir hier helfen, frau bader?
wenn er das ablehnt, muss er mir - so wie ich es bis hierher verstanden habe - nach den 3jahren innerhalb der kündigungsfristen kündigen und innerhalb dieses rahmens lohn fortzahlen, oder?
er hat mir weder damals die 3jahre bestätigt, noch würde er es jetzt mit der verlängerung tun.
mir geht es lediglich um die sozialversicherung (rentenversicherung, krankenkasse etc.) in 2013, nachdem die zwillinge 3jahre alt sind und ich noch längst nicht arbeiten gehen kann.
(Ich werde den Job nicht antreten und mein AG wird nicht nach mir "rufen"... :ich musste damals sogar das gesetzliche mutterschaftsgeld mit hilfe eines anwalts einforden, und da ich vor der entbindung eine zeitlang krankgeschrieben war, musste ich auch die lohnfortzahlung im krankheitsfall per anwalt "erbitten"- alles dinge, die gesetzlich vorgegeben sind - die fronten sind extrem verhärtet)
von
Disco-Bauch
am 19.07.2012, 14:37
Antwort auf:
elternzeit "verlängern" bei zwillingen nachtrag
Was dir passieren kann?
Er schreibt dir, dass er das nicht will.
Dann musst du ab dem 3. Geburtstag zur Arbeit gehen (Du musst dann arbeiten und er muss dir Lohn zahlen!). Entweder kündigt dir dein Chef am 1. Arbeitstag oder du tust es. Das geht dann mit der vertraglichen Frist.
Du kannst aber auch zum Ende der EZ selber kündigen (aber nur mit einer Frist von 3 Monaten zum EZ Ende). Bei Eigenkündiung gibts beim ALG1 normalerweise eine Sperre.
Er schreibt dir, dass er dem zustimmt.
Dann kannst du, wie von dir gemeldet in Elternzeit bleiben.
Er schreibt dir nix
Dem würde ich versuchen vorzubeugen, indem ich um Antwort bis (Datum) bitte und bei fehlender, schriftlicher Rückmeldung von stillschweigender Zustimmung ausgehe. (Ob das haltbar ist, kann bestimmt Frau Bader sagen).
Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich ansonsten am ersten Arbeitstag meine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Trotz der verhärteten Fronten würde ich spätestens bei der ersten Ablehnung schriftlich die Vorteile für beide Seiten bei Verlängerung der EZ aufzeigen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.07.2012, 15:05