Sehr geehrte Frau Bader,
Vorab vielen Dank für Ihre Zeit, die sie hier opfern, um uns Eltern zu unterstützen.
Ich habe 2 Fragen;
1. Elternzeit verlängern geht ja nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gibt es Härtefälle, in denen man das erzwingen kann? ( Kind Frühchen und einfach noch nicht bereit für Fremdbetreuung)
2. ich würde meine Stelle gern auf halbtags reduzieren. Geht das ohne weiteres oder brauche ich dazu auch die Zustimmung?
Bin im öffentlichen Dienst als Ärztin tätig)
75% hat man mir angeboten. Ich würde gern nur 50% arbeiten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
von
Medicani
am 09.12.2013, 18:28
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ Teilzeit erzwingen
Hallo,
1. Wenn Sie mind. 2 Jahre genommen haben, gibt es einen Anspruch - sonst nicht (Härtefall nur zB Arbeitslosigkeit Ehemann).
2. Meinen Sie IN oder NACH der EZ?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ Teilzeit erzwingen
1) Schwierigkeiten bei der Fremdbetreuung muss man selber kalkulieren. Ein Härtefall ist das nicht. Dennoch hat der AG nach billigem Ermessen zu entscheiden und deine und seine Beweggründe abzuwägen.
2) Natürlich brauchst du die Zustimmung!
Wie stellst du dir das sonst vor? Och, ich arbeite mal mehr, mal weniger und du, AG, sieh zu wie du klar kommst?
Dazu gibt es das Teilzeit(und irgendwas)-Gesetz. Schlag mal nach!
Ist eine ganz normal Vertragsänderung.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2013, 00:39
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ Teilzeit erzwingen
Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich meinte NACH der Elternzeit.
von
Medicani
am 10.12.2013, 18:12