Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich noch bis zum 02.05.2016 in Elternzeit meiner ersten Tochter.
Unser Sohn ist unterwegs und der ET ist der 12.06.16, dass heißt mein Mutterschutz beginnt am 30.04.2016.
Beende ich jetzt meine laufende Elternzeit zum 30.04.16 um das Mutterschaftsgeld mit Zuschuss vom AG bemessen am ursprünglichen Einkommen zu bekommen?
Es handelt sich dabei lediglich um eine Verkürzung von 2 Tagen. Spielt das eine Rolle? Ist das sinnvoll??
Zur Zeit arbeite ich teilzeit.
Mit freundlichen Grüßen
MarionE
von
MarionE
am 11.03.2016, 17:58
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen/ beenden ???
Hallo,
klar - zwei Tage Zuschuss!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen/ beenden ???
Du beendest gemäß beeg zum Tag vor dem Mutterschutz. Gehst dann im Mutterschutz natürlich nicht auf Arbeit und bekommst dort volles Gehalt.
Warum auf zwei Tage Geld verzichten, wenn das nicht mehr als eine Briefmarke und ein bissl Papier kostet?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 11.03.2016, 18:42
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen/ beenden ???
Ich frage mich, weil wir bei Sir über einen Samstag und Sonntag reden.
Ansonsten natürlich mitnehmen, das Geld steht Dir zu !
von
Sternenschnuppe
am 11.03.2016, 20:00
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen/ beenden ???
Da hab ich gar nicht drauf geschaut, weiß auch nicht wie das geregelt ist.
Ich kann sagen, dass ich letztes Jahr am 30. Oktober (Freitag) meinen letzten Tag EZ hatte. Der 31. war folglich Samstag.
Ich habe kein Gehalt bekommen, mir wurden aber alle Sozialabgaben mit dem Mindestsatz berechnet und ich hatte am Ende einen negativen Lohnbescheid...
Kann also schon sein, dass es keine Auswirkungen hat. Da es wie gesagt aber so gut wie kein Aufwand ist, würde ich die Zwei Tage trotzdem mitnehmen ;) verlieren tut man ja nix.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 11.03.2016, 20:52
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen/ beenden ???
Super, Danke für die Antworten
von
MarionE
am 14.03.2016, 12:25