Frage: Elternzeit und hartz4

Hallo, Habe ich trotz hartz4 Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit ? Lg

von baldmami94 am 26.07.2016, 16:16



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Hallo, nein, ohne AG keine EZ. Nur Anspruch auf Freistellung (wenn es Betreuungsmöglichkeiten gibt wird das in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Nein. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Ab einem Jahr gibt es einen Anspruch auf Betreuung, ab da kann man zumindest Teilzeit arbeiten. Hast Du vor dem Kind gearbeitet ?

von Sternenschnuppe am 26.07.2016, 16:26



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Zumindest keine vom Staat finanzierten drei Jahre. Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Der ist auch finanziell für Dch zuständig. Wenn er genug verdient, dann kannst Du Betreuungsunterhalt fordern. Die Differenz zwischen Elterngeld und altem Lohn oder Höhe des H4 Satzes. Das Jobcenter wird ihn eh auffordern seine Finanzen offen zu legen. Lebt ihr zusammen ? Ist das Kind denn schon geboren ?

von Sternenschnuppe am 26.07.2016, 16:30



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Keine Elternzeit! Ohne AG hast Du da keinen Anspruch drauf. Wo willst Du diese auch melden? Elterngeld in Höhe vom Mindestsatz von 300 € dürfte auf Hartz4 angerechnet werden, Du hast es ja nicht selbst "erarbeitet". Viele Ämter gestehen dir zu das du 3 Jahre daheim bleiben darfst, du also von Maßnahmen und der Aufforderung nach dem 1ten Geburtstag wieder zu arbeiten in dieser Zeit befreit bist. Machen aber nicht alle. Seitdem man einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag hat, pochen da einige drauf. Drauf verlassen das du also wirklich 3 Jahre "in Ruhe gelassen wirst" würde ich mich nicht. Ansonsten gilt nun einmal, in erster Linie ist der Vater für euch zuständig, erst dann der Staat.

Mitglied inaktiv - 26.07.2016, 23:46



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Elternzeit heißt es nicht. Du darfst aber bis zu 3 Jahre zu Hause bleiben. Solltest es im Vorfeld aber mit den Arbeitsvermittler besprechen. Sobald wie dein Kind in eine Einrichtung kommt/geht, musst du dich wieder um Arbeit bemühen. Aber wie gesagt bis zu drei Jahren kannst du freigestellt werden :-). Ich bin in der gleichen Situation. Nur das bei mir zwei Jahre sind. Dein Arbeitsvermittler muss dich eigentlich drauf hinweisen das du drei Jahre kannst :-)

von AnnaLubin am 27.07.2016, 08:50



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Und wird hier auch durchgesetzt. Und mal ehrlich, zumindest Teilzeit kann man etwas zu seinem Lebensunterhalt beisteuern. Oder der Vater des Kindes finanziert es sofern er kann. Die wichtigste Regel ist und bleibt alles zu tun um die unverschuldete ! Notlage zu beenden. Früher hatte man keinen Anspruch auf Betreuung vor dem 3. Geburtstag. Jetzt hat man einen ab einem Jahr. Daher setzten immer mehr SB das auch durch.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 09:08



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

In unserem Jobcenter wird wieder vermittelt und gegängelt, ab dem 1.Lebensjahr. Warum auch, sollte man ungestört 3 Jahre Zuhause bleiben dürfen, auf Staatskosten..?

Mitglied inaktiv - 27.07.2016, 10:36



Antwort auf: Elternzeit und hartz4

Familienplanung und die anderen sollen es zahlen. Sowas macht mich echt sauer. https://www.rund-ums-baby.de/foren/Huhu-mal-vorstellen_333997-12.htm Da wird bewusst bei H4 ein Kind geplant, das erste ist 9 Monate alt. Zum Glück wird immerhin mittlerweile das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 11:07



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