Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort hierzu: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-geld-wenn-befristeter-Arbeitsvertrag-in-Mutterschutzzeit-endet_79599.htm Zu 2 stellt sich mir aber immer noch die Frage, ob ich eben definitiv Anspruch auf EG habe, weil eben mein Vertrag bereits ca. 5 Wochen nach der Geburt endet, also noch im Mutterschutz und faktisch nicht in der Erziehungszeit, und ich das Geld eben nicht aus dem Grund bekommen würde, weil mein Gehalt wegfallen würde. Danke auch hier schonmal für die Antwort Viele Grüße brittawirdmama
von brittawirdmama am 22.03.2011, 15:19