Hallo Fr.Bader, hab mal eine Frage,wenn man zwei Jahre Elternzeit genommen hat und im zweiten Jahr wieder Teilzeit auf seiner Arbeit anfängt und dann Schwanger wird,wie ist es dann geregelt?Bekomme ich das BV vom Arbeitgeber wie vor der Elternzeit oder ist das, da ich ja in der Elternzeit arbeite nicht der Fall?Oder muss ich dann die Elternzeit vorzeitig auflösen sodass ich ins BV rutsche?Und somit mir auch Muttterschaftsgeld zusteht?Und ist das auch rechtens? Danke und Liebe Grüße
von schokotraum am 23.05.2013, 08:56