Elternzeit und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe am 11.4.14 meinen Sohn zur Welt gebracht. Wir planen bis Ende des Jahres zu warten und dann im neuen Jahr versuchen unserem Kleinen ein Geschwisterchen zu zeugen :). Ich arbeite in der Altenpflege und werde bei Ss von meiner Gyn ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wenn ich jetzt tatsächlich noch während meiner Elternzeit schwanger werden würde und ich ein Beschäftigungsverbot erhalte muss mein Arbeitgeber das akzeptieren und mir dann ab 12.4.2015, wenn wie schriftlich mitgeteilt mein regulärer Arbeitsbeginn wäre, mein Lohn zahlen? Bzw die Krankenkasse? Jetzt hat mein AG mir während des Verbotes mein Lohn gezahlt bzw die Krankenkasse hat meinem Arbeitgeber das Geld gezahlt und dieser dann an mir.Oder kann mein Arbeitgeber oder die Krankenkasse verlangen meine Elternzeit zu verlängern? Lieben Gruß und danke im Vorraus :)

von sams mama am 01.07.2014, 21:38



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo, klar muss er! Nein,keiner kann Sie zwingen, die Ez zu verlängern. Viel Spass beim Üben :-) NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2014



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Danke für Ihre Antwort :) LG

von sams mama am 02.07.2014, 15:20



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