Hallo Frau Bader,
Folgendes Problem. Mein Kind wurde am 27.7. geboren. Ich habe beim AG zwei Jahre Elternzeit beantragt, allerdings habe ich die 8 Wochen Schutzfrist nach der Geburt mit dazu gerechnet. Also bis 24.9.
Kann dies folgen für mich haben? Was ist mit den restlichen 10 Monaten? Kann ich auch noch auf 3 Jahre verlängern?
Vielen Dank
von
Chinchilli
am 27.03.2017, 12:55
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Hallo,
ein Nachteil haben sie dadurch nicht.
Sie können aber auch unproblematisch auf die drei Jahre verlängern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Alles OK. Falls Du eben das Datum 24.09 genannt hast. Wenn Du nur zwei Jahre EZ mitgeteilt hast, ohne ein konkretes datum, dann würde ich beim AG nachfragen von welchem dieser ausgeht. Nicht das er denkt du würdest ab dem 2ten Geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten kommen und sich dann wundert.
Und klar, weil Du mindestens 2 Jahre EZ angemeldet hast, darfst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Wie lange ist egal, nur der 3te Geburtstag Deines Kindes ist spätestens dein erster Arbeitstag. Darüber hinaus geht nicht - auch wenn viele meinen die Mutterschutzzeit würde dann dran gehängt werden. EZ läuft von Geburt an höchstens 3 Jahre.
Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 13:33