Sehr geehrte Frau Bader,
derzeit befinde ich mich noch in 2-jähriger Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese endet jedoch mit dem 2. Geburtstag am 24.06. diesen Jahres.
Ich bin wieder schwanger mit ET am 07.12.14 (MuSchu beginnt am 26.10.).
Vor zwei Wochen hatte ich ein Mitarbeitergespräch in meiner Firma. Ich habe sie da auch über meine Schwangerschaft informiert. Sie hatten schon eine Stelle für mich bereit gehalten, jedoch als sie von meiner erneuten Schwangerschaft erfuhren, teilten sie mir mit dass es sich für sie nicht lohnt mich für die noch wenigen Monate wieder einzustellen. Ich hatte auch angeboten, Urlaubsvertretung oder den Einsatz in einer anderen Abteilung als Teilzeitkraft anzunehmen. Jedoch können oder wollen sie mir nichts anbieten.
Grundsätzlich fühle ich mich sehr gut und würde gerne wieder arbeiten gehen und auch unsere Finanzen wieder aufstocken.
Wie sieht da mein Rechtsanspruch aus? Lohnt es sich mit dem Arbeitgeber über so etwas zu streiten? Mein Partner ist blöderweise auch im selben Unternehmen tätig, dass ich da Bedenken habe, dass er Probleme bekommen könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas in der Art passieren würde.
Mein Arbeitgeber meinte jedoch, dass er nichts dagegen hätte, wenn ich mir woanders einen Minijob suchen würde. Wie wäre es da mit dem Elterngeld für das zweite Kind? Wenn ich jetzt nicht arbeiten gehe und kein Einkommen habe, wäre ja die Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate in denen ich normales Gehalt bekommen habe. Wenn ich aber einen Minijob annehmen würde, würde der doch in die Elterngeldberechnung mit einfließen oder?
Was raten Sie mir?
Vielen Dank im Voraus!
Olgita
von
olgita777
am 05.06.2014, 14:56
Antwort auf:
Elternzeit endet - wieder schwanger - AG kann keinen Arbeitsplatz anbieten
Hallo,
wenn die EZ endet, haben Sie grds. erst einmal Anspruch aufd en alten Job. Wenn der Betrieb mind. 15 An hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, auch auf den TZ-Job. ich an Ihrer Stelle würde mir aber woanders etwas suchen.
Am besten wäre es, die EZ bis zu dem Tag vor beginnd es neuen Mutterschutzes zu verlängern, dann bekommen Sie das volle MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2014
Antwort auf:
Elternzeit endet - wieder schwanger - AG kann keinen Arbeitsplatz anbieten
Laß Dir das mit dem Minijob schriftlich geben, auchd as sie nichts auf Teilzeit haben. Dann verlängere gleichzeitig bis 1 Tag vor dem neuen Mutterschutz die bestehende Elternzeit. Sollte dann ja kein Thema sein.
Und dann such dir zu SOFORT einen Job. Bis zu 30 Std die Woche darfst Du arbeiten. Weil, solnage zeit ist ja nicht mehr, und der größte Teil der Elterngeld-Monate wird schon mit 0 € einfließen. Jeder weitere Monat wo du nichts verdienst ebenso. Wenn Du also mehr als 300 € haben willst, ist da jetzt jeder Tag entscheident. Ansonsten, ab dem 24.06 hättest du dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld1 unter Umständen. Wenn die Betreuung gesichert ist, und dann entsprechend der Stunden welche Du Teilzeit arbeiten könntest. Wäre aber dann aber auch 0 € für´s Elterngeld.
Und nein, Berechnungsgrundlage sind IMMER die letzten 12 Monate vor dem Elterngeldbezug. Alles seit dem 1ten geburtstag Deines 1ten Sohnes fließt damit als 0,0 € ein. Das gleiche Elterngedl wie bei Kind1 hätte nur gegriffen, wenn die Kleinen nicht mehr als ca. 15 Monate auseinander sind -w as ja schon nicht mehr hinhaut (wegen Mutterschaftsgeld).
Mitglied inaktiv - 05.06.2014, 16:19
Antwort auf:
Elternzeit endet - wieder schwanger - AG kann keinen Arbeitsplatz anbieten
Hallo,
soweit ich weiß, hast Du Anspruch auf Deinen alten Job. Wenn Dein Arbeitgeber Dir keinen anbieten kann, muss er Dich freistellen. Bezahlt natürlich.
Das ist die rechtliche Seite.
Ob es unter diesen Bedingungen allerdings für Dich und Deinen Partner angenehm ist, dort weiterzuarbeiten, kann ich mir schwer vorstellen. Zumal Du ja auch Bedenken äußerst.
Wie schon geschrieben wurde, könntest Du Dir von Deinem Arbeitgeber eine Bestätigung geben lassen, Dass Du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darfst.
Einen Tag vor Mutterschutzbeginn musst Du aber die alte Elternzeit kündigen, so dass Du wieder die Mutterschutzleistungen aus Deinem alten Vertrag bekommst. Ich nehme an, die sind höher als der 450 Euro Job.
Wenn ich das richtig sehe, würdest Du nur ca. 4 Monate arbeiten können, bevor Dein neuer Mutteschutz beginnt. Ob das einen großen Einfluß auf die Höhe des Elterngelds hat, bezweifle ich. Aber das könntest Du mit einem Elterngeldrechner durchrechnen.
In die Berechnung des Elterngelds gehen die 12 Monate vor Mutterschutzbeginn ein. Nur die Monate, in denen Du Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld bezogen hast, werden durch Monate vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt.
Alle Monate ab dem ersten Geburtstag des ersten Kindes bis zu Deiner Arbeitsaufnahme gehen mit 0 in die Berechnung ein.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 06.06.2014, 00:57