Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 13. Juli 15. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 12. Sep. 2015. Ich muss also 9 Wochen arbeiten gehen. Dies möchte ich auf jeden Fall, auch wieder Vollzeit, da ich mir das Gehalt ja nicht entgehen lassen möchte. Kinderbetreuung für diese Zeit ist gegeben. Was muss ich denn alles beachten, wenn ich jetzt zu meinem AG gehe und ihm von meiner erneuten Schwangerschaft berichte. Muss ich irgendwas wieder schriftlich beantragen o.ä.? Wie steht mir Urlaub in dieser Zeit zu? Von Juli bis Dezember? Über ein paar Tipps und Anregungen würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße
von LiMa2012 am 08.04.2015, 11:25