Hallo Frau Bader, derzeit bin ich noch bis zum 14.03.2014 (2 jährigen) in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Anfang Juli 2014 (nach Ende der aktuellen Elternzeit). Ab 15.03.2014 müsste ich wieder arbeiten gehen. Da ich nur Teilzeit möchte (vorher arbeitete ich Vollzeit), stellt sich mein Arbeitgeber etwas quer. Er hat mir sogar einen Aufhebungsvertrag angeboten. Diesen habe ich aber abgelehnt, weil ich einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz habe. Meine Frage ist nun: Kann ich die aktuelle Elternzeit ohne Zustimmung meines Arbeitgebers verlängern oder sogar verkürzen? Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Er hat aber sicher kein Interesse daran, mich für zwei Monate zu beschäftigen bis ich in Mutterschutz gehe. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus! Viele Grüße Tante Grete
von Tante Grete am 09.12.2013, 10:23