Janaina
Hallo Fr. Bader, als Expertin können Sie mir sicherlich weiterhelfen, nachdem ich bisher keine klaren Hinweise erhalten habe. - Termin für Geburt 12/2012 - Befristeter Vertrag läuft aus 06/2013 ich stehe das erste Mal im Arbeitsverhältnis und weiß nicht so recht wie das dann so weiter verläuft mit den Geldern die ich beantragen muss bzw. woher ich Gelder beziehe. Ich weiß das ich mich im März 2013 beim Arbeitsamt arbeitslos melden muss zwecks ALG. 1) Wie lange bekomme ich Elterngld? 2) Wie muss ich die Elternzeit und für wie lange beim Arbeitgeber beantragen? Vielen Dank im voraus.
Hallo, wenn der Vertrag ausläuft, endet Ihre Elternzeit. Sie können sich dann beim Arbeitsamt bis zum dritten Geburtstag des Kindes freistellen lassen oder Sie wollen arbeiten und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. In diesem Fall bekommen Sie Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
... also Dein Arbeitsvertrag läuft ganz normal aus. Sprich Du mußt Dich dann im Juli 2013 darum kümmern, wie Du ggf. weiter Krankenversichert bist. Elterngeld wird aus den Einkünften vor der Niederkunft berechnet und Du kannst dies auf 2 Jahre "splitten" lassen. Arbeitslos kannst Du Dich nur melden, wenn Du tatsächlich vorhast dann wieder zu arbeiten und die Betreuung Deines Kindes gewährleistet ist. Arbeitslosengeld bekämest Du nur anteilmäßig, sprich wenn Du jetzt nur noch in Teilzeit arbeiten würdest, würdest Du auch nur ein Teilzeit ALG erhalten. LG Peeka
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