Frage:
Elternzeit/Elterngeld
Liebe Frau Bader und auch an alle anderen.
Ich habe bezüglich der Elternzeit eine Frage. Mein Sohn ist am 7.3.2015 geboren, ich habe für ihn Elternzeit bis zum 14 LM, d.h bis Mai 2016. Nun ist der ET meines weiteren Kindes am 17.2.2016, die beiden trennen somit etwa 11Monate. Nun weiß ich nicht, wie ich das mit der Elternzeit, der Elterngeldberechnung mache. Ist es möglich, das ich weiterhin die Elternzeit bisMai laufen lasse und dann im Anschluss für das weitere Kind Elterngeld beantrage oder bin ich gezwungen die jetzige Elternzeit zu unterbrechen um in den Mutterschutz zu können? Ich hätte zwar dadurch nicht den Arbeitgeberzuschuss, dafür aber auf die Zeit gesehen länger Elternzeit.
Wozu würden Sie raten, b.z.w hat man überhaupt die Wahl?
Vielen lieben Dank.
von
Neelie
am 28.11.2015, 11:33
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Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
finanziell geht es am besten, wenn Sie die Elternzeit beenden und Mutterschaftsgeld bekommen.
Sie können dann ja mit Zustimmung des Arbeitgebers Elternzeit aufheben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2015
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Elternzeit/Elterngeld
Auf jeden Fall das Mutterschutzgeld mitnehmen, das sind 3 Monate volles Gehalt
Die Restliche Elternzeit kannst Du Dir übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
Mindestens 12 Monate davon sind Dir sicher, dem Rest kann der AG auch zustimmen.
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2015, 11:43
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Elternzeit/Elterngeld
Aber dann verliere ich den Elterngeldanspruch von Januar bis Mai für mein jetziges jüngstes Kind. Das wären monatlich ca.300 Euro mehr in der Zeit des neuen Mutterschutzes aber halt 3 Monate weniger Elterngeld. Ist es nicht sinnvoller erst ab Mai nach Beendigung der alten Elternzeit und Elterngeldbezug das Elterngeld anschließend erst ab Mai zu beantragen für das weitere Kind?
von
Neelie
am 28.11.2015, 11:58
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Elternzeit/Elterngeld
Damit verschenkst Du Elterngeldmonate von Kind 2.
Dir steht Elterngeld bis zum ersten Geb. zu, maximal aber 12x.
Dein Mann könnte aber auch die Elterngeldmonate von Kind 1 übernehmen und Du hast im Mutterschutz vollen Lohn.
Finanziell gewinnst Du auf jeden Fall wenn Du den Mutterschutzlohn nimmst, ist doch mehr.
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2015, 12:29
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Elternzeit/Elterngeld
Mein Partner und ich wohnen leider nicht zusammen, er bezieht ALG 2, somit bringt das auch nichts. Dachte halt, man könnte erst ab dem dritten LM des neuen Babys dann für 12 b.z.w 14 wieder Elterngeld beantragen.Dann würde man später ins ALG 2 fallen da ich danach.im alten Job eh nicht mehr arbeiten kann und kündigen muss aus bestimmten Gründen.
von
Neelie
am 28.11.2015, 12:59
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Elternzeit/Elterngeld
Trotzdem vielen Dank, ich werde Montag bei der Elterngeldstelle mal anrufen ob es da nicht irgendwelche Sonderregelungen gibt.
von
Neelie
am 28.11.2015, 13:01
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Elternzeit/Elterngeld
Na ihr seid ja herrlich.
Ein Kind folgt dem anderen, wohnt wegen H4 nicht zusammen und Du willst kündigen, aber möglichst lange Elternzeit haben um wovon zu leben ?
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2015, 13:22
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Elternzeit/Elterngeld
Wozu diese voreingenommene Aussage?
Mein Partner pflegt derzeit seinen invaliden Onkel täglich der bei ihm wohnt. Mein letztes Kind kam leider behindert zur Welt, hat PS 1 und mein Rücken macht den Job in der Pflege nicht mehr mit sodass ich mir was anderes suchen muss sowie ich einen Integrationsplatz für den kleinen bekomme.Ich habe mir das so auch nicht ausgesucht aber danke für die voreingenommene Meinung. Wir alle müssen sehen wo wir bleiben, da geht es manchmal schon um ein paar Monate.
von
Neelie
am 28.11.2015, 13:44
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Elternzeit/Elterngeld
ja, das ist ja alles ganz schrecklich aber da setzt man doch erst recht nicht ein Kind nach dem anderen in die Welt, wenn das ganze "Drumherum" beim Ersten schon nicht klappt...
Aber klar, da kann man ja was beantragen..."börks"
floe
von
la-floe
am 28.11.2015, 16:51
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Elternzeit/Elterngeld
Wenn er auch der Vater von Kind 1 ist.
Eventuell muss der sogar zurückgezahlt werden.
Der ist nämlich nur für welche die nicht mehr zusammen sind, was Baby 2 ja eindeutig widerlegt.
Sozialbetrug nennt sich das.
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2015, 18:38
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Elternzeit/Elterngeld
Auf vorgeburtlichen Mutterschutz darfst Du verzichten, auf den nach der Geburt nicht. Sprich die ersten beiden Monate werden mindestens für das Elterngeld mitgerechnet werden. Da gibt es kein, ich such mir das mal aus.
Bezüglich des Kindsvater, warum bekommt der kein Pflegegeld wenn er den invaliden Onkel betreut? Pflegstufe 0 dürfte wohl mindestens gegeben sein wenn er vom Amt sonst in Ruhe gelassen wird.
Und, Elternzeit hast Du eh nur solange wie Du einen AG hast. wenn Du kündigst fällt die EZ weg. Bin mir nicht einmal sicher ob das Amt jetzt nicht auch da Stress machen wird wenn da, obwohl man getrennt lebt aber zwei gemeinsame Kinder hat und dabei dann Hartz4 bezieht. IMO kann man da durchaus annehmen, ihr seit ein Paar das nur einfach getrennt wohnt.
Mitglied inaktiv - 28.11.2015, 21:49
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Elternzeit/Elterngeld
Danke, mehr wollte ich gar nicht wissen, wie gesagt ich ging davon aus man könne sich die Zeiten aussuchen.
Alle weiteren Punkte haben nichts mit der Elternzeit zu tun und ich habe kein Interesse daran hier alles private kund zu tun.
Invalidität, nur am Rande bemerkt bedeutet keine eingeschränkte Alltagskompetenz und somit die PS 0. Für die PS 1müssen mindestens 46 Minuten auf die tägl. Pflege fallen was auch nicht gegeben ist wenn man nur Unterstützung und Teilübernahme benötigt, gehen wir mal von dem Fall aus das der Oberschenkel fehlt. Zum anderen lässt das Jobcenter einen auch bei höheren Pflegestufen nicht in Ruhe sondern fordert Maßnahmen etc,
Das wir in einer Beziehung stehen habe ich nie dementiert.
Wer das Recht hat Kinder in die Welt zu setzen bleibt glücklicherweise noch jedem selber überlassen. Jeder hier fragt wie man am besten finanziell um die Runden kommt und teilweise wird geplant wie sich SS am besten rechnen und hier wird man angegriffen das man sich für ein weiteres Kind entscheidet weil ein " besonderes" in der Anamnese liegt oder weil man seinen Beruf nicht weiter ausüben kann und sich anderweitig.orientieren muß oder oder oder.
von
Neelie
am 28.11.2015, 23:49
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Elternzeit/Elterngeld
Bleibt bei der PS dabei. Wir haben das gerade selbst durch. Und doch, die ARGE lässt einen in Teilen zumindestens in Ruhe wenn es nachgewiesen wird.
Für FS1 sind die Hürden höher, keine Frage. Alltagshilfe sind aber auch Dinge wie Fahrten zum Arzt, Einkaufen, Haushalt. Nicht nur Pflege. Es lohnt sich vielmals da Einspruch zu erheben. Wir haben kaum die FS2 als "Privatperson" durch bekommen. Und das obwohl die Frau nichts mehr alleine konnte. Aber Windeln wechseln, waschen, kochen, Haushalt, Medikamente besorgen. Arztbesuche organisieren usw galt nicht oder nur schwer. Und dabei kam der Pflegedienst teils 4mal am Tag. Kaum im Hospiz ging das sofort. Und die haben das auch bestätigt. Alos holt euch wenn ins boot der da wirklich vom Fach ist.
Mitglied inaktiv - 29.11.2015, 08:48