Hallo, könnten Sie mal bitte einen Blick drauf werfen, ob das so ok wäre? Ich habe bewusst noch kein Datum eingesetzt, weil ich meinen Resturlaub nicht weiß und auch noch nicht ganz genau, wie viele Stunden ich wieder arbeiten möchte und wann genau das ARbeitsverhältnis beginnen soll: Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein noch ungeborenes Kind (voraussichtlicher Entbindungstermin: 14.08.2015). Die Elternzeit soll nach der Geburt mit Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist von 8 Wochen beginnen und voraussichtlich am 13.08.2017 enden. Im 2. Jahr der Elternzeit plane ich gemäß unserem vorangegangenen Gespräch wieder in Teilzeit bei Ihnen zu arbeiten und unter der Berücksichtigung meines Resturlaubes beginnt das Arbeitsverhältnis voraussichtlich Mitte September 2017. Desweiterem soll die Teilzeitbeschäftigung auch nach Ende der Elternzeit aufrecht erhalten bleiben. Voraussetzung für die Wiederaufnahme meiner Tätigkeit bei Ihnen nach Ablauf des 1. Jahres der Elternzeit ist die Sicherstellung der Betreuung des Kindes in der Kindestagesstätte während dieser Zeit. Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt leben wird und von mir selbst erzogen und betreut wird. Den tatsächlichen Geburtstermin werde ich Ihnen selbstverständlich schnellst möglich nachreichen. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mit dem oben stehenden Antrag einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
von Galaxy am 03.08.2015, 14:28