Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 Jahre Elternzeit bis 2014 und befinde mich noch bis 22.03.2012 im einjährigen Elterngeldbezug. Leider mussten wir durch ALG II/Hartz 4 "aufstocken". Ich war die letzten 3 Monate mit meinem Kind und Partner im Ausland, um die Familie und die andere Heimat meines Kindes zu besuchen. Kann mir das Jobcenter im Nachhinhein ein Ortsabwesenheit vorwerfen und Geld zurück fordern, falls ich am 23.03.2012 mangels Betreuungsmöglichkeit fürs Kind nicht wieder arbeiten gehen kann und weiter ALG II beziehen "muss"? Man muss ja bei jeder Weiterbeantragung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen und dann ist es ja offensichtlich, dass ich mich nicht in Deutschland aufgehalten habe. Meiner Wissens nach kann ich mich während der Elternzeit aufhalten wo ich will, zumal ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss und im festen Arbeitsverhältnis stehe. Wie ist die Rechtssprechung? Gibt es eine? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Spieli am 02.02.2012, 14:18



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Hallo, 1. EG beommt man nur, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat 2. Ansonsten denke ich, dass man es zumindest mitteilen muss, wenn man sich solange im Ausland aufhält. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



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Einen Urlaub Subfinanziert.... Lg Peeka

von peekaboo am 02.02.2012, 15:55



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Man Anspruch auf 3 wochen Urlaub, die das Amt aber genehmigen muß... Ansonste dohen Sperrung und ggf Nachzahlung... Lg

von peekaboo am 02.02.2012, 16:06



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solange man Hartz 4 bekommt muss man urlaub beantragen, ich habe auch während der elternzeit Hartz4 beantragen müssen und 3 monate darf man nicht weg und ja es kann ärger geben

von kati1976 am 02.02.2012, 16:40



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Ich habe in der gesamten H4 Zeit damals ( auch als mein 1. Kind neu war ) nicht 1x einen Kontoauszug vorlegen müssen. NIE ! Und auch nie Urlaub "beantragt" Sie hat einen Job, sie ist "nur" in Elternzeit und sie sind "nur" Aufstocker.

Mitglied inaktiv - 02.02.2012, 19:51



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Danke Thelmalouise, Du hast das Problem erfasst! Peekaboo: Ich hoffe Du kommst nie in die Lage ALG II zu beantragen und dann solche unqualifizierten und difamierenden Kommentare lesen zu müssen. Ich habe eine Frage gestellt und erwarte eine qualifizierte Antwort. Aber ist vielleicht von Dir zu viel erwartet....Das nächste Mal wäre es schön, dass Du richtig liest und denkst, bevor Du in die Tasten haust!! Gute Besserung! Ich bitte nur um Kommentare, die auch wirklich weiterhelfen.

von Spieli am 02.02.2012, 21:54



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Gerne :-) Also bei mir war das so. Ich habe das mit den Kontoauszügen auch schon ab und an gelesen, geben tut es das. Aber ich kann mir nicht vorstellen bei Müttern mit ! Job im Erziehungsurlaub und im Elterngeldbezug. Mach Dir nicht zuviele Gedanken, und selst wenn Du Kontoauszüge zeigen musst, es geht keinen was an was Du mit dem Geld machst. Was sollen sie sagen : " Wir kürzen weil Sie zu wenig ausgegeben haben ! " :-) Ich empfehle anstelle von H4 zur Aufstockung zu versuchen Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu beantragen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2012, 22:03



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Anzugreifen. Wenn du dir so sicher bist, das meine antwort falsch ist, melde dich bei der arge!!! Fakt ist ihr ward nicht in D. Und auch nicht zu arbeitssuchenden zwecken im Ausland. Dann gehe ich davon aus, dass dein mann selbststaendig ist, das er drei monate einfach ausser Landes reisen kann.... Ausserdem hat dir noch eine person geantwortet, die in der gleichen lage wie du warst und sich abmelden mußte. Es war keinesfalls boese gemeint,sondern nur ein ratschlag. Und ach ja, ich habe auch schon sozialhilfe bekommen, aber nur 2ca 2 monate, da es mir damals alleinerziehend mit kleinkind zu doof war, von der sturtze zu leben. Gut gemeinte gruesse Peeka

von peekaboo am 02.02.2012, 22:03



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Auch warum ich bevor ich sozialhilfe beantragt hatte noch geld ausgegben jatte...

von peekaboo am 02.02.2012, 22:05



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von peekaboo am 02.02.2012, 22:06



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das ist ja frech von denen. Also, ich hatte da echt einen sehr netten Sachbearbeiter. Der wollte nie einen Kontoauszug, hat mich nie angeschrieben und sich fast entschuldigt dass meine Wohnung zu teuer ist und er mir nach 6 Monaten was streichen muss um es bei der Miete aufzuschlagen. Aber ich hatte auch nur das eine Mal mit denen zu tun, waren dann aber 2 Jahre. Hängt anscheinend viel vom Sachbearbeiter ab, oder ?

Mitglied inaktiv - 02.02.2012, 22:10



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Ja, das ist auch ein Option. Danke! Ja, wir mussten alles offenlegen. Wir hätten gerne auf Hartz 4 verzichtet, nur reicht mein Elterngeld für 3 Personen aufgrund von vorangegangener 2jähriger Kurzarbeit nicht aus. Alles Mist! Naja, geht schon irgendwie weiter! Fühle mich nur so drangsaliert, weil ich Hartz 4 beziehen muss!! Nur mit Elterngeld muss man sich solche Gedanken nicht machen, aber wie gesagt, davon alleine können wir nicht leben :(((

von Spieli am 02.02.2012, 22:31



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Kinder in die Welt setzt verarmen kann. Das mit dem wohngeld wuerde ich auch beantragen... Aberwie schon hesagt, sollte dein parnet auch Alg2 oder alg 1 beziehen, steht euch ggf aerger ins haus, weil ihr so lange ohne abmeldung ausser landes ward... Schlimmstenfalls rueckzahlung und sperre... Lg

von peekaboo am 02.02.2012, 22:57



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PS: Mein Partner ist abgemeldet und bezieht keine Leistungen. Es geht wirklich nur um mich, die Elterngeldbezieherin.

von Spieli am 02.02.2012, 23:38



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

So wie ich die Regelungen verstehe gilt die Residenzpflicht seit dem 01.01.2011 für alle, auch Aufstocker denen vorübergehend eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann. Mangels Anzeige der Ortsabwesenheit können überzahlte Leistungen (ein Anspruch bestand für die 3 Monate nicht) auch aufgerechnet werden. Das Argument "nur Aufstocker" greift nicht, Leistung ist Leistung und letztlich kommt die Leistung auch der ganzen Familie zugute, so wird sie schließlich auch berechnet.

von Lina_100 am 03.02.2012, 09:26



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Hallo Frau Bader und Ihr anderen, habe soeben die Antwort im Internet gefunden. Eine Mutter, die sich in Elternzeit befindet und aufstockendes Arbeitslosengeld II erhält, darf auch ohne Erlaubnis in den Urlaub fahren. Es gibt ein Urteil im Sinne der Mutter vom Sozialgericht Karlsruhe: "Geklagt hatte eine Bankangestellte, der die Hartz IV Leistungen vom Jobcenter gestrichen wurden, da sie sich in Tunesien aufgehalten habe und somit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Auch verlangte das Jobcenter rund 2.100 Euro an zu viel gezahlten Leistungen zurück. Die Klägerin bestritt vor Gericht, dass sie sich in der fraglichen Zeit in Tunesien aufgehalten habe. Das war dann für das Gericht ohne Bedeutung. Zwar soll durch die Erreichbarkeitsanordnung sichergestellt werden, dass Bezieher von Hartz IV schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Allerdings ist es nach Auffassung der Richter ein Widerspruch, wenn einerseits ALG-II-Bezieher während der Elternzeit von der eigentlichen Arbeitspflicht freigestellt sind und andererseits von ihnen verlangt wird, eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben. Aus diesem Widerspruch heraus müsse die die Klägerin gar nicht für Arbeitsvermittlungen zur Verfügung stehen und somit auch nicht für das Jobcenter erreichbar sein. Az: S 5 AS 4172/10 – Sozialgericht Karlsruhe" Quelle: http://www.hartz-iv.info/news/2011/04/04/elternzeit-und-hartz-iv-mutter-muss-nicht-zwingend-erreichbar-sein/ Erleichterte Grüße

von Spieli am 06.02.2012, 22:26



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Ich wäre da vorsichtig. Da es ein 2010er Aktenzeichen ist dürfte das Urteil die alte Rechtslage betreffen, wie schon geschrieben gilt seit 01.01.2011 anderes. Zum EG hat Frau Bader ja auch was gesagt.

von Lina_100 am 07.02.2012, 08:22



Antwort auf: Elternzeit ALG II Bezug Ortsanwesenheit

Hallo Lina, das Urteil ist vom 14.03.2011 und wurde nach den "Verschärfungen" gefällt. Ist doch somit immernoch gültig, oder? Das man EG nur mit Hauptsitz D erhält ist bekannt und ist auch logisch.

von Spieli am 07.02.2012, 23:34



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