Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird das 2te Jahr Elternzeit ohne Bezug ausgeklammert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird das 2te Jahr Elternzeit ohne Bezug ausgeklammert?

Juliacola

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme mein erstes Kind Ende Oktober 2019. Meine Überlegung ist es 2 Jahre in Elternzeit zu gehen und das erste Jahr Basiselterngeld zu nehmen. Würde ich ein zweites Kind während meiner Elternzeit (bzw. im zweiten Jahr ohne Einkommen) bekommen, würde dann nur das Jahr mit Elterngeldbezug ausgeklammert oder auch das zweite Jahr mit 0€ Einkommen? Über eine Antwort freue ich mich sehr. LG, Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Geburtsdatum kann ja nicht stimmen, es sei denn, Sie haben hellseherische Fähigkeiten. Ausgeklammert werden von dem ersten Kind bzw. der ersten Elternzeit höchstens die ersten 14 Lebensmonate. Liebe Grüße NB


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