Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Bv nach verlängerter Elternzeit ohne Bezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Individuelles Bv nach verlängerter Elternzeit ohne Bezug

KADIMS

Beitrag melden

Hallo Meine 1 jährige Elternzeit ist vorbei. Ich habe 2 Monate verlängert, ohne Geldbezug. Ich starte nächsten Monat Vollzeit und bin nun wieder schwanger. Meine Ärztin möchte mir eine individuelles Beschäftigungsverbot erteilen. Meine Frage: da ja ein Mittelwert aus den letzten 3 Gehältern genommen wird, wie sieht es mit den 2 Monaten mit NullEinkommen aus? Mfg Kadims


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in diesem Fall bekommen Sie das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ist egal, Du bekommst dann das was du laut deinem Vertrages eh bekommen würdest. Der Schnitt aus 3 Monatsgehältern bezieht sich auf Frauen die wechselnde Lohnzahlungen haben. Dein EG wird aber entsprechende Nullrunden haben, nämlich die beiden Monate welche du eben kein Einkommen hattest und auch kein EG oder Mutterschaftsgeld bekommen hast.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Lohnfortzahlung gibts aber nur dann, wenn du eine Vollzeit-Kinderbetreuung nachweisen kannst, d.h. wenn du auch in der Lage wärst, vollzeitlich zu arbeiten.


KADIMS

Beitrag melden

Viele Dank! !! Was genau ist gemeint? ICh fange offiziell nächsten Monat meine Vollzeitstelle wieder an ubd meine Kleine ist 8h in der Kita. Das individuelle Bv soll dann ab nächsten Monat für 4h am Tag gelten. Mfg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und wenn die Kleine 8 Std. in der Kita ist, kannst du in der zeit theoretisch Vollzeit arbeiten? Also Kind abliefern, zur Arbeit fahren, 8 Std. arbeiten, mind. 30 min Pause machen, wieder zur Kita, Kind abholen? Geht nach meiner Rechnung nicht auf, weil die Fahrtzeit und die Pausen dazukommen. Kind müßte doch mindestens 9 Std. in der Kita untergebracht werden. Je nach Anfahrtsweg.


KADIMS

Beitrag melden

Ja aber sicher. Es gibt doch noch den Papa. Er bringt hin und ich hole ab. Passt alles. Mit dem Bv würde ich ja nur 4h arbeiten. Also passt es noch noch mehr ;)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du darfst nicht mit den Gegebenheiten MIT BV rechnen, sondern mit deiner Vollzeitbeschäftigung OHNE BV. Da muss es nämlich passen. Mit anderen Worten: Das BV darf niemals dafür herhalten, dass man das Kind z.T. selber betreuen kann und seine privaten Angelegenheiten geregelt bekommt. Das BV schützt nur und ausschließlich vor Gefährdungen in der beruflichen Arbeit, vor nichts sonst.


KADIMS

Beitrag melden

Japp. Das weiß ich. Ist ja auch überraschend und nicht eingeplant gewesen. Also ist alles geregelt, als würde ich normal Vollzeit arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich plane zwei Jahre Elternzeit zu nehmem und im ersten Jahr das Elterngeld komplett zu beantragen. Kann ich dann ohne Einbusen nach 1,5 Jahren, dass letzte halbe Jahr der Elternzeit, 20 Stunden arbeiten - ohne dass ich einbusen hinnehmen muss? Muss ich meine geplante Teilzeittätigkeit nach 1,5 Jahren Elternzeit beim Antrag ...

Hallo, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Mein Sohn ist im Oktober ein Jahr alt geworden. Nun bin ich wieder schwanger 24. SSW, beziehe Elterngeld plus und arbeite auf Minijob Basis bei meinem Arbeitgeber. Frage, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wenn vom AG oder von der KK und wie geht es mit dem Elterngeld Bezug weiter? Bekom ...

Hallo, Soweit ich weiß stehen uns 14 Monate Elterngeld zu. Bei unseren ersten habe ich 12, mein Mann zwei Monate genommen. Diesmal ist es finanziell ein wenig enger. Ist es irgendwie möglich als Mann nur einen Monat zu nehmen? Oder muss man zwei nehmen und dann in einem Monat die maximale Stundenzahl arbeiten? Bekommt man dann überhaupt noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es rechtlich möglich während dem Bezug vom Alg 2 (Hartz-IV) in Elternzeit zu gehen? Ich bedanke mich vorab und verbleibe Müslüm

Mit Elternzeit meine ich, dass ich in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe, bzw. nicht an irgendwelche Maßnahmen teilnehmen muss. Ob es zu rechtlich möglich ist.

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme mein erstes Kind Ende Oktober 2019. Meine Überlegung ist es 2 Jahre in Elternzeit zu gehen und das erste Jahr Basiselterngeld zu nehmen. Würde ich ein zweites Kind während meiner Elternzeit (bzw. im zweiten Jahr ohne Einkommen) bekommen, würde dann nur das Jahr mit Elterngeldbezug ausgeklammert oder auch das ...

Hallo, wir haben neben der klassischen Teilzeit auch ein Arbeitszeitmodell, welches erlaubt, die eigene Arbeitszeit um bis zu 20 % zu reduzieren. Dieses Modell ist finanziell gesehen besser als die Teilzeit, da es hier z. B. Bonus-Urlaubstage gibt, wenn dies mindestens 1 Jahr läuft. Wenn ich in Elternzeit bin (ohne Bezug von Elterngeld, sond ...

Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha ...

Liebe Frau Bader, mein Arbeitgeber hat meinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Nun möchte ich zur Agentur für Arbeit gehen, mich dort arbeitslos melden, um ALG 1 beziehen zu können. Ich habe auch um die Genehmigung gebeten, dass ich während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber tätig werden darf. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße