Guten Tag, ich habe am 16.03.2014 mein Erstes Kind bekommen und habe damals die Elternzeit über 2 Jahre bis zum März.2016 beantragt. Im Oktober 2015 habe ich mein 2. Kind bekommen. Die Elternzeit hatte ich für den Mutterschutz unterbrochen. Dannach habe ich ein Schreiben an meinen Arbeitgeber verfasst, dass ich ab dem 27.12.2015 (Ende des Mutterschutz) die restliche Elternzeit meines ersten Kindes bis zum Juni.2017 nehme. Jetzt habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass ich die Elternzeit vom 2. nicht beantragt habe und die Elternzeit vom ersten Kind nicht bis zum Juni 2017 reicht, sondern nur das letzte 3. Jahr genommen werden kann. Und ich somit wieder am 28.12.2016 arbeiten müsste. Ist dies korrekt? Kann ich dann nicht einfach die Elternzeit des 2. Kindes anhängen?
von schola am 25.01.2016, 14:09