MaKaSa
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 28.12.17 in Elternteilzeit (10 Std/Woche). Danach sind die beantragten zwei Jahre Elternzeit vorbei und der alte Arbeitsvertrag mit Vollzeit würde wieder aufleben. Nun bin ich erneut schwanger (ET 02.06.18) und habe aufgrund meiner Rückenbeschwerden wie in der 1. Schwangerschaft auch vom Arzt ein BV erteilt bekommen. Ist es sinnvoll, die Elternteilzeit auf das 3. Jahr zu verlängern und rechtzeitig vor Eintritt des MuSchu zu beenden? Oder lebt trotz BV der alte Arbeitsvertrag ab dem 29.12.17 wieder auf und ich kann das 3. Jahr Elternzeit aufsparen? Wie viel Entgelt steht mir ab dem 29.12.17 bis zum Eintritt des MuSchu zu? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Frage ist, was Sie ohne neue Schwangerschaft gemacht hätten. Ist Kind 1 betreut? Sie wissen nicht, ob Sie ein neues BV bekommen (zumal man bei Rückenschmerzen, je nach Tätigkeit, auch eine Krankschreibung bekommen kann) - die Gesetze sind verschärft worden. Sie müssen also damit rechen, arbeiten zu müssen. Wenn das nicht geht, können Sie die EZ bis am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern u bekommen volles MG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das ist eine "Gewissensfrage" deinerseits. Rechtlich ist alles OK wenn du die EZ nicht verlängerst und dann ab Ende der EZ dein entsprechendes VZ-Gehalt bekommst. Wäre alles OK, wei ja auch so geplant von Anfang an. das du Schwanger bist, Und ein BV bekommen hast kann dir da nicht zu Lasten gelegt werden. Was evtl eine Frage sein könnte - aber das gilt jetzt schon - ob der Arzt hätte ein BV ausstellen dürfen werden Rückenproblemen oder ob das nicht eher ein Fall für einen AU wäre. Aber da muss notfalls der Arzt Stellung beziehen und Rechenschaft vor der KK beziehen wenn diese es anzweifeln. Auf dich könnte dann evtl nachträglich eine Umwandlung ins Krankengeld zukommen - aber das nur der vollständiger halber. Ich gehe jetzt aber auch davon aus das du hättest ohne Schwangerschaft in VZ arbeiten können, sprich das Kinderbetreuung usw kein Problem ist. Sonst könnte es da doch rechtlich ein Problem geben. Moralisch und menschlich gesehen musst du selbst wissen. Das kann dir niemand anlasten wenn du ohne Schwangerschaft oder besser gesagt ohne BV wieder normal gearbeitet hättest.
3hasenkinder
Hi. Da ja nun die Frage schon etwas zurück liegt, würd ich gern mal wissen ob du schon mehr weißt, bzgl der Entgeltfortzahlung während des BV. Ich bin nämlich in einer ähnlichen Situation. Elternzeit endet bei mir am 26.12.2017, bis dahin arbeite ich in Elternteilzeit 16std/wo. Ab 26.12.2017 tritt mein „normaler“ Arbeitsvertrag mit 40std/wo wieder in Kraft. Da ich sich erneut schwanger bin (ET 27.5.2018), müsste ich eigentlich schon von der Arbeit her ins BV, habe meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber bisher noch nicht mitgeteilt, weil ich Angst habe, im BV dann nur den Teilzeitlon zu bekommen. Oder würde mir ab 27.12. wieder mein volles Gehalt zustehen?
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