hallo!
ich habe unterschiedliche sachen gelesen und würde gerne wissen ob es möglich ist nach antragsstellung den bezugszeitraum des elterngeldes nachträglich zu ändern( detail: ich würde von märz 2010 bis januar 2011 gern elternzeit nehmen, sollte mein mann aber im september den befristeten vertrag nicht verlängert bekommen würde ich gern vollzeit wieder arbeiten gehen und ihm die restlichen monate überlassen einfach aus finanziellen gründen).
ist dies möglich? einmal hab ich gelesen einmalig ohne angabe von gründen möglich und einmal nicht möglich..
danke schonmal im voraus!
liebe grüße
Mitglied inaktiv - 12.12.2010, 22:02
Antwort auf:
elterngeldbezugszeitraum nachträglich ändern?
Hallo,
In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate Elterngeld beantragt wird. Die im Antrag getroffene Entscheidung ist grundsätzlich verbindlich, kann jedoch bis zum Ende des Bezugszeitraumes ohne Angaben von Gründen einmal geändert werden. In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kinde, oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Antragsstellung ist bis zum Ende des Bezugszeitraumes einmal eine weitere Änderung zulässig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2010
Antwort auf:
elterngeldbezugszeitraum nachträglich ändern?
Bei deinen Zeiten stimmt irgendetwas nicht.
Du möchstest bis nächsten Monat Elternzeit nehmen, aber etwas daran ändern, wenn im September der Vertrag nicht verlängert wird???
Im §5 BEEG steht:
"Eine einmalige Änderung ist bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich
in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Antragstellung."
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 13.12.2010, 00:05