Hallo Frau Bader, ich bekomme Ende August 2015 Nachwuchs. Meine Elternzeit möchte ich für 2 Jahre nehmen. Mein Ehemann arbeitet weiter. Ich habe einen 34 Std Job und arbeite nebenbei auf 420€ Basis bei meinem Mann. Beides würde ab dem Zeitpunkt der Elternzeit ruhen. Ich würde das ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Nehme ich zur Berechnung des Elterngeldes die 12 Monate vor der Geburt inkl. Mutterschutz (also von Juli 15 - August 14) oder vor dem MuSchu (also von Juni 15 - Juli 14)? Und zählen die 450€ auch mit zur Berechnung plus meinem Bruttogehalt?
von Karamellfan am 15.06.2015, 14:46