Hallo Fr Bader,
Mein Sohn ist am 10.06.2013 geboren und bin 2 Jahre in Elternzeit.
Seit August 2014 arbeite ich bei meinem Arbeitgeber wieder auf 400€" Basis. Ich möchte die EZ auf 3 Jahre verlängern. Wie würde sich das Elterngeld berechnen wenn ich während des 3. Elternzeitjahres schwanger werde?
Wird das Einkommen zugrunde gelegt was ich vor der ersten Geburt bekommen habe? Mfg
von
Kakoma
am 02.06.2015, 20:51
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach 3 Jahren Elternzeit
Hallo,
es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2015
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach 3 Jahren Elternzeit
Nein wird es nicht.
von
sterntaler82
am 02.06.2015, 21:30
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach 3 Jahren Elternzeit
Immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.
Also bei Dir die 400€ dann für die Berechnung.
Sofern so weiterhin verdienst.
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2015, 21:52