Guten Tag Frau Bader,
wie muss ich die Frage 31 in o.g. Erklärung verstehen?
Ich bin seit 01.04. im teilweisen BV ( (schwangerschaftsbedingt 4h/Tag). Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz. Errechneter Geburtstermin ist der 17.07.2017.
Hatte ich gemäß Frage 31 Schutzfristen im Beschäftigungsverbot ohne Mutterschaftsgeld oder nicht?
Finanziell hatte ich keine Einbußen. Ich habe einen Ausgleichsbetrag erhalten. Wird dieser Ausgleichsbetrag als Einkommen gewertet?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen die Frage 31 inhaltlich zu erfassen.
Vielen Dank.
Maria
von
MaPhi1707
am 26.06.2017, 14:58
Antwort auf:
Elterngeldantrag-Erklärung zum Einkommen Frage 31
Hallo,
ich kenne Frage 31 nicht, weil der Antrag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Sagen Sie mir doch einfach was in Frage 31 drin steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2017
Antwort auf:
Elterngeldantrag-Erklärung zum Einkommen Frage 31
Gern. Danke.
Nichtselbständige Arbeit:
1.) Vor der Geburt des Kindes bezog ich Mutterschaftsgeld/ hatte ich Schutzfristen im Beschäftigungsverbot ohne Mutterschaftsgeld
a) Nein
( maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes)
b) ja
( maßgeblich ist das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Beginn der Nutterschaftsgeldzahlung/ der Inanspruchnahme der Schutzfristen des Beschäftigungsverbotes ohne Mutterschaftsgeld
Ich verzichte ausdrücklich auf die Ausklammern folgender Monate mit Mutterschaftsgeld/der Inanspruchnahme der Schutzfristen im Beschäftigungsverbot da nachteilig für mich ( hier soll man die Anzahl der Monate eintragen)
Ich hoffe Sie können helfen. War vom 1.4 -5.6.2017 im teilweisen Beschäftigungsverbot und durfte nur 4h am Tag arbeiten. Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz.
Vielen Dank
Maria
von
MaPhi1707
am 27.06.2017, 16:29