ElterngeldPlus-Monate nachträglich in normale EG umwandeln?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ElterngeldPlus-Monate nachträglich in normale EG umwandeln?

Sehr geehrte Frau Bader ich habe im Juli 2015 mein erstes Kind bekommen. Der bewilligte Elterngeldbezug ist folgendermaßen: Mutter: Lebensmonat 1 und 2 EG, Lebensmonate 3-7 EGplus, 8-12 EG und 13-17 EGplus Vater: 9-10 EG Nun bin ich ungeplant erneut schwanger, was die bisherige Planung durcheinander bringt. Der Mutterschutz würde mit dem 17. Lebensmonat meiner ersten Tochter überlappen. Zusätzlich würde ich gerne wieder ab dem 14. Lebensmonat meiner Tochter in Vollzeit arbeiten (anders als geplant in Elternzeit Teilzeitzu arbeiten). Meine Elternzeit also anders als geplant nicht verlängern. Ist es möglich, die bereits als EGplus Monate ausgezahlten Monate nachträglich in reguläre EG Monate zu verwandeln und eine nachträgliche Auszahlung zu erhalten? Ich habe während dieser Monate kein Zusatzeinkommen gehabt, ein Anspruch auf das volle Elterngeld wäre also vorhanden gewesen. Ist alternativ eine Übertragung der EGplus Monate auf meinen Ehemann möglich? Vielen Dank, dass Sie sich meiner Fragen annehmen. Mit freundlichen Grüßen umi

von umi am 11.04.2016, 23:15



Antwort auf: ElterngeldPlus-Monate nachträglich in normale EG umwandeln?

Hallo, nein, das geht nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2016



Antwort auf: ElterngeldPlus-Monate nachträglich in normale EG umwandeln?

Rückwirkend darfst Du die EG-Monate nicht ändern, nur für die Zukunft. Statt die Monate auf Deinen Mann "zu übertragen" könntet ihr den Antrag so ändern lassen, dass Du die Monate 14-17 kein EG bekommst und dafür dein Mann EG Plus nimmt und TZ arbeitet. (oder halt 2 Monate mehr EZ+EG - auch da kann man ggf. übrigens TZ arbeiten - mit Abzug ist klar) Das würde Dich ggf. ja auch entlasten. Ansonsten kannst Du TZ in EZ ja bis 30h hochgehen. Wenn Dir das reicht und es nicht zwingend Vollzeit sein muss, kannst Du für die Monate 14-17 TZ 30h nachmelden. Wenn Du Deine EZ vorzeitig beenden willst um wieder Vollzeit zu arbeiten muss Dein AG im Übrigen zustimmen. Du darfst nicht einfach beenden, weil Dir danach ist. (nur so nebenbei) LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.04.2016, 07:54



Antwort auf: ElterngeldPlus-Monate nachträglich in normale EG umwandeln?

Ganz generell (nicht auf oben angeführte Frage bezogen!): Sieh Dir mal die aktuelle EG+-Anlage zum Antrag an. Dort heißt es ganz unten: ----------- ElterngeldPlus-Monate können grundsätzlich in BasisElterngeld umgewandelt werden. Voraussetzung: Es wurde innerhalb der ersten 14 Lebensmonate für eine entsprechende Anzahl von Monaten ElterngeldPlus bezogen bzw. beansprucht. Die Höchstbezugsdauer von BasisElterngeld darf jedoch nicht überschritten werden. ----------

von LandA am 09.09.2016, 10:37



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