Ich habe Elternzeit vom 12.04.12 bis 11.11.12 und vom 12.01.13 bis 12..04.13 beantragt. Kann mein AG mich jetzt in der zweimonatigen Pause
(12.11.12.-11.01.13), wo ich arbeiten müsste, kündigen? Wenn ja, steht mir trotzdem ab 12.01.13 (Elternzeit) mein bisheriger Betrag des Elterngeldes zu oder nur noch der Mindestbetrag von 300€?
Gruß
von
mamilein2012
am 28.11.2012, 20:18
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Hallo,
nein, er kann nicht kündigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2012
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Hm, ich behaupte mal, dein AG käme mit einer Kündigung nicht durch.
Weil du quasi für 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast und zwar eine Pause von 2 Monaten drin ist, aber eine Kündigung in der kurzen Zwischenzeit sehr nach Kündigung wegen Elternzeit aussieht.
Das müsste aber wohl ein Richter beurteilen...
Rechtlich gesehen, hast du zwischen den Elternzeiten keinen besonderen Kündigungsschutz!
An Elterngeld erhältst du das bisherige!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.11.2012, 00:36