Frage: Elterngeld für Kind 2

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, auch für die Antwort von Lilly. Doch leider helfen mir diese nicht wirklich bei meinem momentanen Stand. Das hätte ich ja vor der Geburt des zweiten Kindes machen müssen. Oder ist es Rückwirkend noch machbar? Sonst ist meine Frage, wie berechnet sich das Elterngeld in meiner jetzigen Situation. bzw. was kann ich machen? Meine erste Frage: Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiter helfen. Ich verstehe die Berechnung des Elterngeldes für mein zweites Kind nicht. Erst dachte ich, das jedes Kind separat berechnet wird. Dann hatte ich überlegt ob das Elterngeld was ich für Kind 1 bekomme mit angerechnet wird. Doch das es solche enormen Abzüge geben soll wegen der Überschneidung der beiden Kinder will ich nicht wirklich glauben. Mein erstes Kind ist am 4.12.2015 Geboren. Für das Kind bekomme ich Elterngeld Plus Geld. Am 15.09.2017 wurde das letzte Elterngeld Plus Geld für den Zeitraum (04.09.-03.10.) Mein zweites Kind ist am 28.5.2017 Geboren. Hier habe ich die ersten beiden Monate Volles Elterngeld beantrag für die Monate 3,4 und 5 Elterngeld Plus. In der Annahme, das ich Elterngeld Plus für Kind 1 und Elterngeld Plus für Kind 2 bekomme. 2x50% ergibt jedoch keine 100% sondern weit aus weniger. Meine Frage: Wieviel darf mir abgezogen werden? Bzw. wieviel Elterngeld steht mir für das 2.Kind während der Überschneidung mit dem 1. Kind zu? Gibt es eine Möglichkeit den Auszahlungsplan für das Kind 1 rückwirkend zu Ändern? Ich hoffe die Daten sind ausreichend. Sonst bitte per Email nocheinmal nachfragen. Viele Grüße von Shouna am 24.10.2017 Antwort von lilke am 24.10.2017 Das EG von Kind 1 wird angerechnet auf das von Kjnd 2. Lass dir das verbleibende EG Plus von Kind 1 als Einmalrate auszahlen und das von Kind 2 dann neu berechnen. Du hast da taktisch einen ziemlichen Fejler gemacht. Du hättest das gleich machen sollen, als klar war, es wird zu Überschneidungen kommen. LG Lilly Antwort von Nicola Bader am 25.10.2017 Hallo, das ist richtig so. Besser ist es deshalb, wenn man sich das restliche Elterngeld vom ersten Kind vor Geburt des zweiten Kindes auszahlen lässt. Liebe Grüße NB

von Shouna am 25.10.2017, 14:31



Antwort auf: Elterngeld für Kind 2

Hallo, rückwirkend geht das nicht mehr. Das Geld ist m.E. verloren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2017



Antwort auf: Elterngeld für Kind 2

Davon ab wirst du auch noch einige Nullrunden haben da auch bei EG Plus höchstens 14 Monate ausgeklammert werden. Und da Kind2 ja deutlich nach dem 14ten Lebensmonat gekommen ist, und du scheinbar in dieser Zeit keinen Verdienst hattest (außer das EG) werden diese Monate auch mit 0 in die erneute Berechnung eingelaufen sein. Mit Mutterschutzgeld hätte man das etwas auffangen können, aber entweder hast du keinen AG oder auch dort einen Fehler gemacht wie du die laufende EZ von Kind 1 - samt EG1 nicht gestoppt hast. Nachträglich kannst du aber auch hier nichts mehr machen - das ist alles gelaufen.

Mitglied inaktiv - 25.10.2017, 16:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...