Frage:
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort, auch für die Antwort von Lilly. Doch leider helfen mir diese nicht wirklich bei meinem momentanen Stand. Das hätte ich ja vor der Geburt des zweiten Kindes machen müssen. Oder ist es Rückwirkend noch machbar?
Sonst ist meine Frage, wie berechnet sich das Elterngeld in meiner jetzigen Situation. bzw. was kann ich machen?
Meine erste Frage:
Hallo Frau Bader,
vielleicht können Sie mir weiter helfen. Ich verstehe die Berechnung des Elterngeldes für mein zweites Kind nicht. Erst dachte ich, das jedes Kind separat berechnet wird. Dann hatte ich überlegt ob das Elterngeld was ich für Kind 1 bekomme mit angerechnet wird. Doch das es solche enormen Abzüge geben soll wegen der Überschneidung der beiden Kinder will ich nicht wirklich glauben.
Mein erstes Kind ist am 4.12.2015 Geboren. Für das Kind bekomme ich Elterngeld Plus Geld. Am 15.09.2017 wurde das letzte Elterngeld Plus Geld für den Zeitraum (04.09.-03.10.)
Mein zweites Kind ist am 28.5.2017 Geboren. Hier habe ich die ersten beiden Monate Volles Elterngeld beantrag für die Monate 3,4 und 5 Elterngeld Plus. In der Annahme, das ich Elterngeld Plus für Kind 1 und Elterngeld Plus für Kind 2 bekomme. 2x50% ergibt jedoch keine 100% sondern weit aus weniger.
Meine Frage: Wieviel darf mir abgezogen werden? Bzw. wieviel Elterngeld steht mir für das 2.Kind während der Überschneidung mit dem 1. Kind zu?
Gibt es eine Möglichkeit den Auszahlungsplan für das Kind 1 rückwirkend zu Ändern?
Ich hoffe die Daten sind ausreichend. Sonst bitte per Email nocheinmal nachfragen.
Viele Grüße
von Shouna am 24.10.2017
Antwort von lilke am 24.10.2017
Das EG von Kind 1 wird angerechnet auf das von Kjnd 2. Lass dir das verbleibende EG Plus von Kind 1 als Einmalrate auszahlen und das von Kind 2 dann neu berechnen. Du hast da taktisch einen ziemlichen Fejler gemacht. Du hättest das gleich machen sollen, als klar war, es wird zu Überschneidungen kommen.
LG Lilly
Antwort von Nicola Bader am 25.10.2017
Hallo,
das ist richtig so.
Besser ist es deshalb, wenn man sich das restliche Elterngeld vom ersten Kind vor Geburt des zweiten Kindes auszahlen lässt.
Liebe Grüße
NB
von Shouna am 25.10.2017, 14:31 Uhr

Antwort auf:
Elterngeld für Kind 2
Hallo,
rückwirkend geht das nicht mehr. Das Geld ist m.E. verloren
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2017
Antwort auf:
Elterngeld für Kind 2
Davon ab wirst du auch noch einige Nullrunden haben da auch bei EG Plus höchstens 14 Monate ausgeklammert werden. Und da Kind2 ja deutlich nach dem 14ten Lebensmonat gekommen ist, und du scheinbar in dieser Zeit keinen Verdienst hattest (außer das EG) werden diese Monate auch mit 0 in die erneute Berechnung eingelaufen sein. Mit Mutterschutzgeld hätte man das etwas auffangen können, aber entweder hast du keinen AG oder auch dort einen Fehler gemacht wie du die laufende EZ von Kind 1 - samt EG1 nicht gestoppt hast. Nachträglich kannst du aber auch hier nichts mehr machen - das ist alles gelaufen.
von Danyshope am 25.10.2017

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