Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage, habe auch schon gegoogelt, aber bekomme leider immer unterschiedlich Antworten. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen??!!!
Unsere Kleine kam im November 2012 auf die Welt, ich habe 2 Jahre Elternzeit und auch das Elterngeld lasse ich mir auf 2 Jahre ausbezahlen.
Wie ist es denn nun, wenn ich nochmal schwanger werde, in diesen 2 Jahren? Wie hoch ist das Elterngeld denn dann? Einmal heißt es nur die 300€ Mindestbetrag, einmal heißt es nur geringe Abweichungen vom 1. Elterngeld??? Bin ziemlich ratlos......:)
Dankeschön im voraus und viele Grüsse
von
summer2911
am 30.09.2013, 20:07
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2013
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Sorry, ich nochmal ;)
lt. BEEG §6.2 kann man doch den Antrag einmal ändern??? Wäre das denn in diesem Fall noch machbar??? Also das Splitting rückgängig zu machen?? Und den Restbetrag dann mit einem Mal zu bekommen???
Ganz vielen lieben Dank
von
summer2911
am 30.09.2013, 20:16
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Rechne es dir selbst aus!
Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Allerdings werden die Monate ausgenommen, für die du Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hast. Elterngeld "bezieht" man trotz Splittung aber nur im ersten Lebensjahr.
Ein Beispiel (rückwärts betrachtet):
2. Kind geboren am 18. Juni 2014
Juni 2014 - fällt aus wg Geburt
Mai 14 - fällt aus wg Mutterschaftsgeld
Apr 14 - Monat 1 - ohne Einkommen
Mrz 14 - Monat 2 - ohne Einkommen
Feb 14 - Monat 3 - ohne Einkommen
Jan 14 - Monat 4 - ohne Einkommen
Dez 13 - Monat 5 - ohne Einkommen
Nov 13 - fällt aus wg Elterngeldbezug
bis Nov 12
Okt 12 - fällt aus wg Mutterschaftsgeld
Sep 12 - Monat 6 - mit altem Einkommen
Aug 12 - Monat 7 - mit altem Einkommen
Jul 12 - Monat 8 - mit altem Einkommen
Juni 12 - Monat 9 - mit altem Einkommen
Mai 12 - Monat 10 - mit altem Einkommen
Apr 12 - Monat 11 - mit altem Einkommen
Mrz 12 - Monat 12 - mit altem Einkommen
Wenn der MuSchu im September 12 los ging, fällt der Monat auch weg und der Feb 12 käme noch hinzu.
Raus fallen auch Monate, die du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst.
All dieses Einkommen (hier 5x kein Einkommen und 7x altes Einkommen) wird summiert und die Summe durch 12 geteilt. Das ist dann dein durchschnittliches Einkommen. Und davon gibts ganz grob 63%.
Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro)
Heißt aber, je mehr Monate zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Mutterschutz von Kind 2 liegen, desto geringer wird das Elterngeld.
Es sei denn, man geht zwischendurch arbeiten.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.09.2013, 21:14
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Ist egal! Bringt dir nix!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.09.2013, 21:15