Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage, habe auch schon gegoogelt, aber bekomme leider immer unterschiedlich Antworten. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen??!!! Unsere Kleine kam im November 2012 auf die Welt, ich habe 2 Jahre Elternzeit und auch das Elterngeld lasse ich mir auf 2 Jahre ausbezahlen. Wie ist es denn nun, wenn ich nochmal schwanger werde, in diesen 2 Jahren? Wie hoch ist das Elterngeld denn dann? Einmal heißt es nur die 300€ Mindestbetrag, einmal heißt es nur geringe Abweichungen vom 1. Elterngeld??? Bin ziemlich ratlos......:) Dankeschön im voraus und viele Grüsse

von summer2911 am 30.09.2013, 20:07



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2013



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Sorry, ich nochmal ;) lt. BEEG §6.2 kann man doch den Antrag einmal ändern??? Wäre das denn in diesem Fall noch machbar??? Also das Splitting rückgängig zu machen?? Und den Restbetrag dann mit einem Mal zu bekommen??? Ganz vielen lieben Dank

von summer2911 am 30.09.2013, 20:16



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Rechne es dir selbst aus! Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Allerdings werden die Monate ausgenommen, für die du Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hast. Elterngeld "bezieht" man trotz Splittung aber nur im ersten Lebensjahr. Ein Beispiel (rückwärts betrachtet): 2. Kind geboren am 18. Juni 2014 Juni 2014 - fällt aus wg Geburt Mai 14 - fällt aus wg Mutterschaftsgeld Apr 14 - Monat 1 - ohne Einkommen Mrz 14 - Monat 2 - ohne Einkommen Feb 14 - Monat 3 - ohne Einkommen Jan 14 - Monat 4 - ohne Einkommen Dez 13 - Monat 5 - ohne Einkommen Nov 13 - fällt aus wg Elterngeldbezug bis Nov 12 Okt 12 - fällt aus wg Mutterschaftsgeld Sep 12 - Monat 6 - mit altem Einkommen Aug 12 - Monat 7 - mit altem Einkommen Jul 12 - Monat 8 - mit altem Einkommen Juni 12 - Monat 9 - mit altem Einkommen Mai 12 - Monat 10 - mit altem Einkommen Apr 12 - Monat 11 - mit altem Einkommen Mrz 12 - Monat 12 - mit altem Einkommen Wenn der MuSchu im September 12 los ging, fällt der Monat auch weg und der Feb 12 käme noch hinzu. Raus fallen auch Monate, die du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst. All dieses Einkommen (hier 5x kein Einkommen und 7x altes Einkommen) wird summiert und die Summe durch 12 geteilt. Das ist dann dein durchschnittliches Einkommen. Und davon gibts ganz grob 63%. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro) Heißt aber, je mehr Monate zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Mutterschutz von Kind 2 liegen, desto geringer wird das Elterngeld. Es sei denn, man geht zwischendurch arbeiten. Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.09.2013, 21:14



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Ist egal! Bringt dir nix! Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.09.2013, 21:15



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