Frage: Elterngeld Selbständigkeit

Ich bin neben meinem Angestelltenverhältnis auch selbständig. Wurde das vom Staat richtig berechnet ? Ich habe aus meiner Selbständigkeit €7000 verdient für das Jahr. Dann habe ich einen Freibetrag von €2000. In dem Steuerbescheid steht, Gewinn €5000. Bei dem Elterngeld wird auch nur €5000 für die Berechnung herangezogen und nicht mein komplettes Einkommen. Kann das sein? Was wenn ich mit Minus rausgegangen wäre? Würde ich dann gar nichts bekommen ???? Vorallem sind die €2000 keine Betriebsausgaben, sondern lediglich ein Steuerfreibetrag. D.h. doch nur, das ich für €2000 keine Steuern zahlen muss. Aber mein Gewinn ist ja trotzdem €7000.????? Stimmt das ?

von JEW am 10.12.2013, 12:05



Antwort auf: Elterngeld Selbständigkeit

Hallo, Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbstständigen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor derGeburt des Kindes. Alle für die einzelnen Einkunftsarten aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ermittelten Beträge werden nun addiert und durch zwölf geteilt. Vom so erhaltenen monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt werden Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form abgezogen. Das richtet sich nach Lohnsteuerklasse etc. Minus wäre null Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



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