Ich bin neben meinem Angestelltenverhältnis auch selbständig. Wurde das vom Staat richtig berechnet ? Ich habe aus meiner Selbständigkeit €7000 verdient für das Jahr. Dann habe ich einen Freibetrag von €2000. In dem Steuerbescheid steht, Gewinn €5000. Bei dem Elterngeld wird auch nur €5000 für die Berechnung herangezogen und nicht mein komplettes Einkommen. Kann das sein? Was wenn ich mit Minus rausgegangen wäre? Würde ich dann gar nichts bekommen ???? Vorallem sind die €2000 keine Betriebsausgaben, sondern lediglich ein Steuerfreibetrag. D.h. doch nur, das ich für €2000 keine Steuern zahlen muss. Aber mein Gewinn ist ja trotzdem €7000.????? Stimmt das ?
von JEW am 10.12.2013, 12:05