Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Nicola Bader erhielt ihre juristische Ausbildung an der Universität Würzburg, wo sie auch das Referendariat absolvierte. Seit 1997 ist sie als Rechts­anwältin tätig - seit 2000 in ihrer eigenen Kanzlei Bader in Koblenz, wobei der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf den Gebiet des Familienrechtes ( Mutterschutz­gesetz, Bundes­erziehungs­geldgesetz u.a. ) und Vertragsrechtes liegt. In diesen Bereichen nimmt sie regelmäßig an Fortbildungs­lehrgängen teil. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Honoraranwältin der Verbraucher­zentrale-Rheinland-Pfalz. Nicola Bader ist verheiratet und hat zwei Kinder, Emilia und Justus.

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Elterngeld 3. Kind

Antwort von Nicola Bader, Rechtsanwältin

Frage:

Hallo Frau Bader,
Unsere Situation ist folgende.
Unser 1. Kind geboren Oktober 21, zweites Kind geboren April 23.
durch mein hohes Einkommen hatten wir beim 1. Kind 1800 Elterngeld, beim 2. Kind werden es ca. 1350 sein.
Da wir beim 3. Kind auch wieder einen geringen Altersunterschied haben wollen, jetzt meine Frage auch hier zu dem Thema, wann müsste ich wieder schwanger werden, um ein ähnliches Elterngeld wie bei kind 2 zu bekommen?


Bei kind 2 wurden die EG Monate von kind 1 ausgeklammert, 4 Monate mit 0 berechnet und die restlichen Monate wurden berechnet nach Gehalt vor Mutterschutz mit kind 1.
Kann man dann beim 3. Kind mehr ausklammern oder bekommt man dann automatisch nur die 300€ Mindestsatz ?

Liebe Grüße

von LisaD080221 am 04.06.2023, 19:13 Uhr

 

Antwort auf:

Elterngeld 3. Kind

Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonat des vorherigen Kindes) kann man ausklammern).
Liebe Grüße
NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2023

Antwort auf:

Elterngeld 3. Kind

Beim dritten ist es wie beim zweiten. Also wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Ausgeklammert werden Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und die Monate mit Mutterschaftsgeld.

Günstig wäre 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Also 10 Monate Basis und Monat 11 und 12 in Elterngeld plus zu nehmen. Dann kann zwischen den Geburten 16 Monate ungefähr liegen. - gleiches Elterngeld wie beim 2.

von MamaausM2 am 04.06.2023

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