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Guten Abend Frau Bader, ich war vor der Geburt des ersten Kindes voll berufstätig. Beim 2. Kind, welches innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Geburt des ersten Kindes geboren wird, bleibt das Elterngeld unverändert. Wie sieht es aus, wenn nun ein 3. Kind innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Geburt des zweiten Kindes geboren wird? Bleibt das Elterngeld weiterhin in der Höhe? Vielen Dank
Hallo, dann bekommen Sie nur den Grundbetrag + 2x Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
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Guten Tag, ich wüsste gerne, ob man den Geschwisterbonus zweimal beziehen kann. Ich habe ein behindertes 9 jähriges Kind, ein 13 monatiges Kind und bin wieder schwanger. Bekomme ich dann für Kind 1 und Kind 2 den Geschwisterbonus - also 20% mehr auf das Elterngeld? Danke Vorab. Leana
Schönen guten Tag Frau Bader, ich bin im Moment in der Elternzeit meines 2. Kindes. Ich habe 12 Monate Elternzeit und plane gegen Ende dieser (bezahlten) Elternzeit wieder schwanger zu werden. Dann würde ich, bis zur Geburt, wieder ins Beschäftigungsverbot übergehen . Würde ich während diesem Beschäftigungsverbot mein volles Gehalt bekommen (ode ...
Hallo :) Ich habe Anfang Januar mein 2. Kind bekommen und bin somit in Elternzeit :) Mein erster Sohn ist 2015 geboren. Hier war das so, dass ich in den Monaten wo das EG zu ende war, im BV war. Die Berechnung war dann so, dass die EG Monate vom 1. Kind außer acht gelassen worden sind und die Zeit davor berechnet wurde. Da wir uns aber ein 3 ...
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Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
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