Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 3. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 3. Kind

LisaD080221

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Hallo Frau Bader, Unsere Situation ist folgende. Unser 1. Kind geboren Oktober 21, zweites Kind geboren April 23. durch mein hohes Einkommen hatten wir beim 1. Kind 1800 Elterngeld, beim 2. Kind werden es ca. 1350 sein. Da wir beim 3. Kind auch wieder einen geringen Altersunterschied haben wollen, jetzt meine Frage auch hier zu dem Thema, wann müsste ich wieder schwanger werden, um ein ähnliches Elterngeld wie bei kind 2 zu bekommen? Bei kind 2 wurden die EG Monate von kind 1 ausgeklammert, 4 Monate mit 0 berechnet und die restlichen Monate wurden berechnet nach Gehalt vor Mutterschutz mit kind 1. Kann man dann beim 3. Kind mehr ausklammern oder bekommt man dann automatisch nur die 300€ Mindestsatz ? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonat des vorherigen Kindes) kann man ausklammern). Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Beim dritten ist es wie beim zweiten. Also wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Ausgeklammert werden Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und die Monate mit Mutterschaftsgeld. Günstig wäre 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Also 10 Monate Basis und Monat 11 und 12 in Elterngeld plus zu nehmen. Dann kann zwischen den Geburten 16 Monate ungefähr liegen. - gleiches Elterngeld wie beim 2.


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