Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite sowohl selbtständig als auch angestellt (vor der Elternzeit im Verhältnis 30- 40% zu 60%) Nun habe ich meine Elternzeit im Angestelltenverhältnis verlängert, arbeite aber bereits selbständig wieder, darf ich ja bis zu 30 H in Elternzeit. Eletrngeld ist ausgelaufen. Ab welcher Einkommensgrenze muss ich Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen? ( habe im Angestelltenbereich eine 60% Stelle, falls das eine Rolle spielt) Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
von sarahsmum235 am 18.01.2017, 10:02