nadin77@gmx.de
Liebe Frau Bader, mein Baby soll voraussichtlich am 16.10.2017 zur Welt kommen. Meine Elternzeit endet daher am 15.10.2017 Die Kitas haben aber fast alle Eingewöhnungsstops.Was heißt,dass ich mein Kind nur im August zur Eingewöhnung bringen kann,damit er dann,im September,voll durchstartet.Tue ich das nicht,muss ich ein halbes,oder ein weiteres Jahr,warten.Was wir uns, finanziell, jedoch nicht zumuten wollen/können. Nun zu meiner Frage. Wenn ich mein Baby im August 2018 zur Eingewöhnung bringe, aber erst ab 15.10.2018 wieder arbeiten muss, steht mir dann trotzdem das beantragte Elterngeld zu, oder hätte ich dadurch Einbuße? MfG,Nadin Liedtke
Hallo, keine Einbuße Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
EG hat nichts damit zu tun, ob dein Kind von dir oder der KiTa betreut wird. Natürlich bekommst du EG, auch wenn das Kind im KiGa ist. Persönlich halte ich zwei Monate Puffer bei der Eingewöhnung U1 für sehr sinnvoll. LG Lilly
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