Hallo Frau Bader ,
ich habe folgende komplizierte Frage ,was wäre wenn ich ein Monat vor Ende meiner Elternzeit nach 2 Jahren wieder schwanger werden würde ? (Elternzeit endet im November 2017)
Ich arbeite als Erzieherin und mein Chef würde bei einer erneuten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das hat er bei der ersten auch schon .
Würde ich dann trotzdem meinen Lohn weiter gezahlt bekommen oder ehr nicht,da ich ja in der Elternzeit schwanger wurde oder müsste ich dann den ersten Tag arbeiten kommen, um den Lohn durch das Beschaftigungsverbot zu bekommen ? Ich hoffe mein Anliegen ist zu verstehen .
von
Schnatti2015
am 08.01.2017, 12:57
Antwort auf:
Ein Monat vor Ende der Elternzeit schwanger
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ können Sie wieder ein BV bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Ein Monat vor Ende der Elternzeit schwanger
... du tatsächlich wieder schwanger wärst, solltest du das deinem Arbeitgeber sofort mitteilen. Die Immunitäten müssen neu bestimmt werden und dann wird neu entschieden, wie der Arbeitgeber dich einsetzt. Entweder in der Kinderbetreuung oder auch alternativ im Büro. Umsetzmöglichkeiten müssen geprüft und falls möglich, auch genutzt werden. Für dein erstes Kind brauchst du auf jeden Fall bis dahin eine Kinderbetreuung. Das Beschäftigungsverbot ist überhaupt nicht sicher.
Anspruch auf Lohnfortzahlung setzt in jedem Fall voraus, dass du zu Hause abkömmlich wärst - sonst wärst du ja mangels Betreuungsmöglichkeiten verhindert und nicht in erster Linie wegen der fehlenden Immunitäten.
Mitglied inaktiv - 08.01.2017, 13:07