Hallo Frau Bader, folgende Situation: Vor sieben Monaten habe ich mich von meinem Mann getrennt. Sein Eigentum aus der gemeinsamen Wohnung hatte er recht schnell draußen. Nur das Aquarium nebst Fischen und Zubehör nicht. Da ich mich damit so gar nicht auskenne und auch gar kein Interesse daran habe,soll dieses weg. Seid seinem Auszug vor 6 Monaten bitte ich in nun, das Aquarium abzuholen. Derweil kümmere ich mich ( auch finanziell) allein darum. Nun habe ich ihm schriftlich eine letzte Frist bis 03.11. 2015 gesetzt um das Aquarium abzuholen. Höre ich nichts von ihm, so geht dieses dann weg. Das Problem ist nun, dass dieser Brief ungeöffnet zurück kam. Ich habe es als Einschreibe verschickt und er hat die Annahme verweigert. So ist es auch, wenn ich anrufe;es wird sofort aufgelegt und das schon seid Wochen. Ich habe also aktuell keine Möglichkeit meinen (noch) Ehemann zu kontaktieren ( wäre fatal, wenn z.B. ein Kind einen Unfall oder so hätte...) Meine Frage ist nun: Wie lange muss ich sein Eigentum aufbewahren? Hab ich sonst noch eine Möglichkeit? Was wäre, wenn ich das Aquarium komplett verschenke und ihm fällt 3 Monate später ein, dass er es nun zurück haben will? Könnte er mich auf Schadenersatz verklagen? Hätte er Erfolg damit? Gibt es noch irgendwas, was ich tun kann oder muss, bevor ich das Aquarium abgebe? Vielen Dank für Ihre Zeit.
von brittachen am 03.10.2015, 07:25