Hallo
Ich habe 3 Jahre elternzeit beantragt. Nun wurde mir gesagt, dass in einem Kleinbetrieb der Arbeitsplatz nicht geblockt werden kann und ich zum Ende des Mutterschutzes gekündigt bin. Es handelt sich um einen Einzelhandel mit 6 festangestellten in der einen Filiale. Zählt man alle 3 filialen zusammen so sind es 14 Mitarbeiter. Ich wurde in allen 3 Filialen eingesetzt. Ich bin noch schwanger in der 35. Ssw
von
Hürem
am 05.02.2012, 14:31
Antwort auf:
Dürfen kleinere Betriebe in elternzeit kündigen?
Hallo,
man kann einer Schwangeren grds. nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Und dafür braucht man wichtige Gründe.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2012
Antwort auf:
Dürfen kleinere Betriebe in elternzeit kündigen?
Nur nach Rücksprache und mit Einverständnis des Gewerbeaufsichtsamtes, welches aus den genannten Gründen sicher NICHT zustimmen würde. Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Wichtig ist dabei ja auch dass man in der Elternzeit beitragsfrei versichert ist - aber nicht wenn man nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht (z.B. nach Auslaufen eines befristeten Vertrages).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.02.2012, 15:15
Antwort auf:
Dürfen kleinere Betriebe in elternzeit kündigen?
Vor allem reicht der Kündigungsschutz laut Mutterschutzgesetz bis 4 Monate nach der Geburt!
Und ich denke, da sind die Voraussetzungen zur Kündigung noch härter (als bei der Elternzeit)
Also unbedingt anwaltlich beraten lassen und der Kündigung schriftlich mit dem Hinweis auf das Mutterschutzgesetz widersprechen!
Und im Hinterkopf die Kündigungsschutzklage behalten, die frühzeitig eingereicht werden müsste.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.02.2012, 21:48