Hallo Fr. Bader. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn ich finde nichts zu diesem Thema im Internet... Wir sind vor 1nem Jahr in eine Genossenschaftswohnung umgezogen und mein Mann hatte damals den Dauernutzungsvertrag alleine unterschrieben. Ich weiss nicht in wie fern meine Unterschrift relevant ist, falls ich mich scheiden lassen sollte. Daher würde ich gern wissen, ob ich diesen Vertrag noch nahträglich unterschreiben lassen kann? Was würde im Falle einer Trennung passieren, wenn ich nicht unterschrieben habe? Vielen Dank im Vorraus und mit freundlichen Grüssen lilmissy
von lilmissy am 24.04.2011, 22:54