lilmissy
Hallo Fr. Bader. Ich hatte vor c.a. 2 Wochen gefragt, ob ich o.g.Vertrag nachträglich noch unterschreiben kann und was im Fall einer Scheidung passieren würde, wenn dies nicht geht. (http://www.rund-ums-baby.de/recht/Dauernutzungsvertrag-nachtraeglich-unterschreiben_80399.htm) Sie fragten was denn geplant sei. Nun ja, falls wir uns scheiden lassen sollten, dann müsste einer von uns ausziehen. Aber da mein Mann ja alleine unterschrieben hat, müsste ich mit unserer Tochter raus und das würde ich gern vermeiden (kein Führerschein, kein Job- ich müsste mit der KVB umziehen....). Mit freundlichen Grüssen lilmissy
Hallo, können Sie sich die Wohnung denn alleine leisten? Dann kann man den Vertrag mit Zustimmung von Mieter u Vermieter umschreiben Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn ich finde nichts zu diesem Thema im Internet... Wir sind vor 1nem Jahr in eine Genossenschaftswohnung umgezogen und mein Mann hatte damals den Dauernutzungsvertrag alleine unterschrieben. Ich weiss nicht in wie fern meine Unterschrift relevant ist, falls ich mich scheiden lassen sollte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes