Hallo Frau RAin Bader, Ich arbeite als Angestelle (Festeinstellung) im öffentlichen Dienst (JVA) als Teilzeitkraft nur Vormittags 4 Tage die Woche. Ich habe aktuell noch 8 Tage Urlaub und ca. 50 Überstunden. Da ich bei der JVA arbeite und auch noch gesundheitliche Probleme habe werde ich Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten. Ich denke ab Dezember. Mein MuSchu beginnt am 05.02.2015 Meine Frage: kann ich meine Urlaubstage und Überstunden (die ich nicht verbrauchen möchte) mit in die Elternzeit nehmen und diese nach Elternzeit (2 Jahre) verbrauchen? oder geht das nur mit Urlaubstagen und nicht Überstunden? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. MfG Fiona
von Fiona80 am 27.10.2014, 10:38